Sondershausen. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat auf die ab 01. Januar 2013 geltenden Änderungen im Schwerbehindertenrecht hingewiesen. Demnach kann mit Beginn des kommenden Jahres der neue Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ausgestellt werden. Für Thüringen ist die Ausgabe der neuen Ausweise allerdings erst ab 2014 geplant. Zudem gibt es eine Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr.
Den genauen Zeitpunkt der Umstellung auf den neuen Schwerbehindertenausweis legt jedes Bundesland eigenständig fest. Die alten Ausweise bleiben in Thüringen weiterhin gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch weiter mit dem alten Ausweis in Anspruch genommen werden. Im Freistaat ist die Ausgabe der neuen Schwerbehindertenausweise erst ab 2014 vorgesehen. Spätestens ab dem 01. Januar 2015 werden dann nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Der neue Ausweis ist spürbar benutzerfreundlicher, er ist so handlich wie der Führerschein oder die Bankkarte. Blinde Menschen können ihren neuen Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille- Schrift erkennen. Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung ist auch in englischer Sprache enthalten.
Zum 01. Januar 2013 gibt es eine Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr. Die seit 1984 unveränderte Eigenbeteiligung für die Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr wird von monatlich fünf auf sechs Euro angehoben. Das bedeutet jährliche Kosten von 72 Euro bzw. halbjährlich 36 Euro. Einkommensschwache – also insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aus der Grundsicherung – sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.