Kurzmeldungen
Finanzielle Unterstützung
ehrenamtlicher Tätigkeit im Kyffhäuserkreis
07. Januar 2014
07.01.2014
Sondershausen. Der Freistaat Thüringen gewährt entsprechend der Vergabegrundsätze des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit. Für den Kyffhäuserkreis werden die Fördermittel von der Thüringer Ehrenamtsstiftung über das Landratsamt Kyffhäuserkreis an die Vereine und Initiativen ausgereicht.
Ab 1. Januar 2014 erfolgt die Bewilligung der Mittel auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts im Kyffhäuserkreis. Mit Inkrafttreten der Richtlinie wird ebenso die Beantragung der Mittel nicht mehr, wie bisher, in Form eines formlosen Antrags erfolgen, sondern mit Hilfe eines Antragsformulars.
Die Richtlinie sowie alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung und Abrechnung der Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit im Kyffhäuserkreis sind auf der Internetseite des Landkreises im Bereich „Ehrenamt im Kyffhäuserkreis“ zum download erhältlich oder können bei Frau Panse im Landratsamt (Tel: 03632 / 741 - 624, E-Mail: j.panse@kyffhaeuser.de) erfragt werden.
Sie steht Ihnen auch bei Fragen oder für ergänzende Informationen zur Verfügung.
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