Kurzmeldungen
Was passiert bei Ebola im Kyffhäuserkreis?
Informationen des Gesundheitsamtes
29. Oktober 2014
29.10.2014
Sondershausen. Anlässlich der Ebola- Epidemie in Westafrika möchte das Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises über das Vorgehen bei Verdacht auf eine Ebolavirus - Erkrankung informieren.
Bei einreisenden Personen aus Westafrika können Einzelfälle von Ebolavirus – Erkrankung nicht ausgeschlossen werden. Eine Verbreitung von Ebolafieber – Erkrankungen ist in Thüringen nach wie vor unwahrscheinlich.
Personen, die sich in Westafrika aufgehalten haben und/oder Kontakt zu einer an Ebola erkrankten Person hatten und innerhalb von drei Wochen an Fieber (38,5 Grad), Durchfall, Erbrechen oder sonstigen plötzlich auftretenden Krankheitssymptomen leiden, werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
Direktes Aufsuchen eines Arztes in einer Praxis bzw. in einer Klinik ist zu vermeiden, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern.
Zunächst ist der Hausarzt telefonisch darüber zu informieren, worauf der Krankheitsverdacht beruht. Außerhalb von Sprechzeiten steht eine Hotline des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Rufnummer 116 117 bereit. Dort wird über alle weiteren Schritte zur Abklärung und Behandlung einer Erkrankung beraten und diese, wenn nötig, umgehend eingeleitet.
Körperlicher Kontakt zu anderen Menschen und Tieren ist zu vermeiden, mindestens solange, bis eine ärztliche Versorgung erfolgt bzw. der Verdacht auf eine schwerwiegende ansteckende Erkrankung ausgeräumt ist.
Weitere Informationen zu Ebola, auch in anderen Sprachen, finden Sie unter:
Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
http://www.infektionsschutz.de/
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