Berlin. Der Zugang zum schnellen Internet (Breitbandanschluss) ist in vielen Regionen Deutschlands, so auch in Thüringen, noch eine Zukunftsvision. Insbesondere in den ländlichen Gebieten der ostdeutschen Bundesländer besteht noch viel Nachholbedarf. Darüber hinaus ist die Bereitstellung von Breitband ohne Restriktionen auch ein Problem. So beklagt ein Petent aus Limbach-Oberfrohna, dass einzelne Bevölkerungsgruppen bei der Bereitstellung für Kabel oder Funk benachteiligt werden. Die Anbieter sollen dafür Sorge tragen, dass wesentliche Vertragsbestandteile, wie Datenvolumen und Begrenzungen der Übertragungsgeschwindigkeit (Drosselungen), für alle Zugangstechnologien gleich sind.
Der Breitbandausbau in ländlichen Regionen erfolgt vorzugsweise über Funktechnologien, wenn eine Verkabelung nicht wirtschaftlich ist. Verträge auf dieser Basis würden jedoch eine Volumenbegrenzung von 10 bis 30 GB zugrunde legen, anschließend werde die Geschwindigkeit auf 384 kbit/s gedrosselt. Damit erfüllten diese Anschlüsse nicht die Voraussetzungen, um als Breitbandanschluss zu gelten. Zudem würden die Nutzer sowohl funktionell als auch finanziell (etwa beim Nachkauf von Datenvolumen) gegenüber Nutzern eines leitungsgebundenen Anschlusses unangemessen benachteiligt.
Der Petitionsausschuss hat sich heute darauf verständigt, diese Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu überweisen. Dieses hat nun ein Jahr Zeit, um dem Petitionsausschuss über ihre politischen Maßnahmen zu berichten.
Kersten Steinke, linke Bundestagsabgeordnete, zitiert dazu das Grundgesetz, denn „laut Artikel 87 f GG gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. Deshalb muss es eine Grundversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gleichen Bedingungen geben.“