Kurzmeldungen

Endspurt für Bewerber

Am 31. Juli 2015 läuft die Bewerbungsfrist für den „Kyffhäuser Ehrenamtspreis 2015“ aus. Geben Sie jetzt Ihre Vorschläge ab!

Kyffhäuserkreis. Dem Kyffhäuserkreis liegen ehrenamtliches Engagement und die ehrenamtlich Engagierten am Herzen, denn ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit ist für unser Gemeinwohl und den Landkreis ebenso wichtig wie unersetzlich. Deshalb setzt sich der Landkreis dafür ein, dass ehrenamtliches Engagement die Anerkennung und Wertschätzung bekommt, welches es verdient.



Am 18. September 2015 veranstaltet das Landratsamt Kyffhäuserkreis ab 18.00 Uhr seine 2. landkreisweite Ehrenamtsgala auf dem Burghof „Kyffhäuser“. Zur Ehrenamtsgala werden zehn Personen mit dem „Kyffhäuser Ehrenamtspreis 2015“ ausgezeichnet, die sich durch ihr Engagement in einem Verein, einem Verband, einer Einrichtung, einer Initiative oder ähnlichem besonders verdient gemacht haben.

Der Kyffhäuser Ehrenamtspreis wird an folgende Kategorien verliehen:



- Behinderten-, Alten-, Kranken- und Hospizarbeit,

- Kinder- und Jugendarbeit,

- Selbsthilfegruppen und Maßnahmen zu Stärkung des Gesundheitsbewusstseins,

- Heimat- und Brauchtumspflege,

- kulturelles und musikalisches Engagement,

- Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen,

- Sport
- sonstiges gesellschaftliches Engagement, z.B. in der Familienarbeit, im Tierschutz und -zucht, in Fördervereinen von Kindertagesstätten und Schulen, bei der Integration von Spätaussiedler/innen und anderen Migrant/innen, in der Verkehrssicherheit und Verkehrswacht, in der Umwelterziehung, im Naturschutz oder im kirchlichen Leben.
- Ehrenpreis für das Lebenswerk

Wer kann Ausgezeichnet werden?

Auf Vorschlag können Einzelpersonen, Vereine, Initiativen und Projekte ausgezeichnet werden, die einen richtungweisenden und preiswürdigen ehrenamtlichen Beitrag in ihrem Tätigkeitsfeld leisten, wesentlich zum gesellschaftlichen Leben im Kyffhäuserkreis beitragen und Vorbildliches leisten.

Wer kann ehrenamtlich Tätige zur Auszeichnung vorschlagen?

Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Initiativen, Projekte sowie Städte und Gemeinden des Kyffhäuserkreises.

Antragsverfahren und Entscheidung

Anträge sind bis zum 31. Juli 2015 beim Jugend- und Sozialamt des Kyffhäuserkreises, Bereich Ehrenamt, einzureichen.

Zur Einreichung von Vorschlägen bitten wir, das „Antragsformular Ehrenamtsauszeichnung“ auf der Internetseite des Landratsamtes Kyffhäuserkreis, im Bereich Ehrenamt auszufüllen. Bitte senden Sie ihre Vorschläge an:

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Jugend- und Sozialamt
Ehrenamt
Markt 8
99706 Sondershausen


Wir danken ihnen für die zahlreichen Vorschläge, die bereits bei uns eingegangen sind und würden uns über weitere Vorschläge sehr freuen, um am Ende aus einer großen Auswahl vorgeschlagener Personen die zehn Kandidaten für den „Kyffhäuser Ehrenamtspreis 2015“ auszuwählen.

Pressemitteilungen Landratsamt

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