Kyffhäuserkreis. In der Zeit vom 09.05.2016 bis 20.05.2016 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt.
Am Schadstoffmobil angenommen werden:
Spraydosen (z.B. mit Farben, Pflanzenschutzmitteln, Haarspray)
Lösungsmittel (z.B. Spiritus, Petroleum, Aceton, Verdünner)
Altlacke (z.B. Nitrolacke, Kunstharz- oder Alkhydharzlacke, Naturharzlacke, Mehrkomponentenlacke, Lackabbeizer)
Klebstoff (z.B. Leim, Spachtelmasse, Bitumen- und Teerabfälle)
Wandfarbe (wobei geringe Reste einfach durch Öffnen des Deckels austrocknen, die ausgetrocknete Farbe über die Restmülltonne und der leere Behälter über die Gelbe Tonne zu entsorgen sind, trockene Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle)
feste öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, Kraftstofffilter, ölverschmutzte Putzlappen)
quecksilberhaltige Rückstände (z.B. metallisches Quecksilber, Thermometer)
Säuren (z.B. Batteriesäure, Salzsäure, flüssige und feste WC-Reiniger)
Laugen (z.B. Natronlauge, Kalilauge, Ammoniak, flüssige und feste Rohrreiniger)
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (z.B. Unkraut-Ex, Mäusegift, Ameisenpulver, Bi 58)
Chemikalienabfälle (z.B. Chemieexperimentierkästen, Gold- und Silberreiniger, Fotochemikalien)
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (gehören zum Elektroschrott, werden aber aufgrund der hohen Bruchgefahr bei der Schadstoffsammlung bis 5 Stück je Lampenart mitgenommen).
Nicht angenommen werden:
Druckgasflaschen
Feuerlöscher
radioaktive Abfälle
infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.)
Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
asbesthaltige Abfälle
Autobatterien
defekte und unverschlossene Behältnisse.
Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die gefährlichen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen überreicht werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 Liter nicht übersteigen.
Gefährliche Abfälle dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern sind direkt an das Fachpersonal des Schadstoffmobils zu übergeben. Wer die Abfälle unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobils abstellt, macht sich strafbar und riskiert, dass sich andere Menschen, vor allem aber spielende Kinder, in große Gefahr bringen und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Donnerstag, 19.05.2016
Schönfeld 09.00 - 09.20 Uhr Platz vor der Kirche
Dienstag, 17.05.2016
Voigtstedt 12.00 - 12.20 Uhr Dorfplatz/Ortseingang
Kachstedt 12.40 - 13.00 Uhr Bushaltestelle
Ritteburg / Kalbsrieth 13.20 - 13.40 Uhr Bürgerhaus Ritteburg
Gehofen 14.05 - 14.25 Uhr Platz vor Gaststätte "Zur Finne"
Nausitz 15.00 - 15.15 Uhr Dorfplatz
Kleinroda 15.30 - 15.45 Uhr Bushaltestelle
Donndorf 15.55 - 16.10 Uhr Reinsdorfer Straße/Nähe Kirche
Mittwoch, 18.05.2016 und Dienstag, 20.09.2016
Hauteroda 09.00 - 09.15 Uhr Bushaltestelle
Oberheldrungen 09.25 - 09.45 Uhr
Heldrungen (Bahnhof) 12.10 - 12.25 Uhr
Heldrungen 13.10 - 13.55 Uhr Platz am Lidl
Braunsroda 14.10 - 14.25 Uhr Buswendeschleife
Bretleben 14.40 - 15.00 Uhr Hauptstraße/Bushaltestelle
Reinsdorf 15.15 - 15.35 Uhr Rondell/Glascontainerstandplatz
Artern 15.55 - 16.55 Uhr ehem. GHG Gelände/Nähe Freibad