Kurzmeldungen

Schadstoffkleinmengensammlung

im Mai im Kyffhäuserkreis

Kyffhäuserkreis. In der Zeit vom 09.05.2016 bis 20.05.2016 wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt.



Am Schadstoffmobil angenommen werden:

Spraydosen (z.B. mit Farben, Pflanzenschutzmitteln, Haarspray)
Lösungsmittel (z.B. Spiritus, Petroleum, Aceton, Verdünner)
Altlacke (z.B. Nitrolacke, Kunstharz- oder Alkhydharzlacke, Naturharzlacke, Mehrkomponentenlacke, Lackabbeizer)
Klebstoff (z.B. Leim, Spachtelmasse, Bitumen- und Teerabfälle)
Wandfarbe (wobei geringe Reste einfach durch Öffnen des Deckels austrocknen, die ausgetrocknete Farbe über die Restmülltonne und der leere Behälter über die Gelbe Tonne zu entsorgen sind, trockene Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle)
feste öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, Kraftstofffilter, ölverschmutzte Putzlappen)
quecksilberhaltige Rückstände (z.B. metallisches Quecksilber, Thermometer)
Säuren (z.B. Batteriesäure, Salzsäure, flüssige und feste WC-Reiniger)
Laugen (z.B. Natronlauge, Kalilauge, Ammoniak, flüssige und feste Rohrreiniger)
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (z.B. Unkraut-Ex, Mäusegift, Ameisenpulver, Bi 58)
Chemikalienabfälle (z.B. Chemieexperimentierkästen, Gold- und Silberreiniger, Fotochemikalien)
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (gehören zum Elektroschrott, werden aber aufgrund der hohen Bruchgefahr bei der Schadstoffsammlung bis 5 Stück je Lampenart mitgenommen).



Nicht angenommen werden:

Druckgasflaschen
Feuerlöscher
radioaktive Abfälle
infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.)
Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
asbesthaltige Abfälle
Autobatterien
defekte und unverschlossene Behältnisse.



Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die gefährlichen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen überreicht werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 Liter nicht übersteigen.


Gefährliche Abfälle dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern sind direkt an das Fachpersonal des Schadstoffmobils zu übergeben. Wer die Abfälle unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobils abstellt, macht sich strafbar und riskiert, dass sich andere Menschen, vor allem aber spielende Kinder, in große Gefahr bringen und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Donnerstag, 19.05.2016
Schönfeld 09.00 - 09.20 Uhr Platz vor der Kirche

Dienstag, 17.05.2016

Voigtstedt 12.00 - 12.20 Uhr Dorfplatz/Ortseingang

Kachstedt 12.40 - 13.00 Uhr Bushaltestelle

Ritteburg / Kalbsrieth 13.20 - 13.40 Uhr Bürgerhaus Ritteburg

Gehofen 14.05 - 14.25 Uhr Platz vor Gaststätte "Zur Finne"

Nausitz 15.00 - 15.15 Uhr Dorfplatz

Kleinroda 15.30 - 15.45 Uhr Bushaltestelle

Donndorf 15.55 - 16.10 Uhr Reinsdorfer Straße/Nähe Kirche


Mittwoch, 18.05.2016 und Dienstag, 20.09.2016

Hauteroda 09.00 - 09.15 Uhr Bushaltestelle

Oberheldrungen 09.25 - 09.45 Uhr

Heldrungen (Bahnhof) 12.10 - 12.25 Uhr

Heldrungen 13.10 - 13.55 Uhr Platz am Lidl

Braunsroda 14.10 - 14.25 Uhr Buswendeschleife

Bretleben 14.40 - 15.00 Uhr Hauptstraße/Bushaltestelle

Reinsdorf 15.15 - 15.35 Uhr Rondell/Glascontainerstandplatz

Artern 15.55 - 16.55 Uhr ehem. GHG Gelände/Nähe Freibad

Pressemitteilungen Landratsamt

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