Berlin. Heute wurde von der Regierungskoalition im Petitionsausschuss die Petition des VdK’s zur Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ohne weiteren Diskussionsbedarf abgeschlossen. Jedoch wurden nicht alle Forderungen des VdK’s berücksichtigt - so die nach einer ganzheitlichen Pflege. Das neue Pflegestärkungsgesetz II hat jedoch noch weitere Lücken.
Kersten Steinke, Die Linke aus Thüringen, kommentiert den Abschluss der Petition: „Ganzheitliche Pflege unter Einbeziehung von seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen bedeutet mehr als eine ganzheitliche Erfassung des Pflegebedarfs. So fehlen Sofortmaßnahmen für mehr Pflegepersonal, keine Qualitätsstandards für die ambulante, insbesondere häusliche Pflege. Auch werden die pflegenden Angehörigen unzureichend abgesichert. Es gibt noch viele Lücken im Pflegestärkungsgesetz II. Gute Pflegearbeit bedarf mehr Personal und einer guten Ausbildung. Dieser Mangel wird von der Koalition einfach übergangen.“