Nordhausen. Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz werden Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 hinsichtlich der Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit betreut. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden weiterhin vom Jobcenter gezahlt.
Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern vorgenommen. Die derzeit knapp 380 Kundinnen und Kunden selbst müssen nichts unternehmen. Ab Januar 2017 wenden sie sich dann bei persönlichen Änderungen (neue Anschrift, Arbeitsaufnahme, etc.) an ihre jeweilige Agentur für Arbeit. Sofern erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information auch an das Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge (z. B. auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten) bearbeitet künftig die Arbeitsagentur.
Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten baldmöglichst eine Einladung zu einem Termin in der Agentur für Arbeit, bei dem alles Weitere besprochen wird. Die Einladungen werden automatisch verschickt.
Für Fragen ist die bundesweit einheitliche gebührenfreie Telefonnummer 0800 4 5555 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) erreichbar.