Kurzmeldungen

Jobcenter

Verfahrensvereinfachungen, mehr Serviceorientierung und bessere Arbeitsbedingungen nötig

Erfurt. Zwei Drittel der registrierten Arbeitslosen in Thüringen waren im Juni 2017 auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Auseinandersetzungen mit den Jobcentern darüber, ob etwa die Hartz-IV-Leistungen in rechtmäßigem Umfang gewährt wurden, werden immer wieder in Widerspruchs- und Klageverfahren entschieden. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit dazu belegen dies.

„Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Entscheidungen der Jobcenter sind für Leistungsberechtigte oftmals der einzige Weg, um zu ihrem Recht zu kommen“, so der stellvertretende Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Sandro Witt anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten für den Monat Juni in Thüringen. „Die hohe Zahl an Klagen und Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter ist symptomatisch. Zugleich wissen wir, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern mit Unzulänglichkeiten des Hartz-IV-Systems konfrontiert sind. Seit Einführung setzt sich der DGB für die grundlegende Umgestaltung des Systems ein. Dringend nötig sind Verfahrensvereinfachungen und eine Stärkung der individuellen Ansprache, die Leistungsberechtigten und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern gleichermaßen nutzen. Den einen, damit sie zu ihrem Recht kommen und den anderen, um ihre Arbeitssituation zu verbessern.“ Der DGB fordert eine schnelle Änderung der bisherigen Praxis.

Die aktive Arbeitsmarktförderung muss nach Auffassung des DGB umfassend ausgebaut werden. Dazu gehört ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt mit sinnstiftenden kommunalen bzw. gemeinwohlorientierten Angeboten. Nur so können soziale Teilhabe und Einkommen für die, die dauerhaft aus dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, sichergestellt werden. Insbesondere Langzeiterwerbslose brauchen eine intensivere Beratung, aber auch verstärkte Vermittlungsbemühungen. Der DGB fordert zudem einen Rechtsanspruch auf qualifizierende Weiterbildung, damit Menschen im Leistungsbezug nicht den Anschluss an die Entwicklungen in der Arbeitswelt verlieren.
Hinweis:
Laut Statistischem Bericht der Bundesagentur für Arbeit gab es in Thüringen im Mai 2017 6.654 Widerspruchsverfahren bei den Jobcentern. Von den 750 im gleichen Monat erledigten Widersprüchen konnten 38,5% durch nachgereichte Unterlagen geheilt werden. Doch bei 52,6% waren „Fehler vom Amt“ die Ursache, zu denen eine fehlerhafte Rechtsanwendung genauso zählt wie unzureichende Sachverhaltsaufklärung bzw. Mängel in der Dokumentation.

Quelle: Statistischer Bericht der Bundesagentur für Arbeit Mai 2017: Widersprüche und Klagen SGB II - Deutschland mit Ländern und Jobcentern http://bit.ly/2s8Eps5

Reiner Sörgel EVG/DGB

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