Kurzmeldungen

Ehrenamtliche Betreuer/innen gesucht

Kleine Hilfen sind groß!

Kyffhäuserkreis. Möchten Sie sich gesellschaftlich freiwillig engagieren und hilfsbedürftigen Menschen im Kyffhäuserkreis bei der Besorgung ihrer Geschäfte zur Seite stehen, so haben Sie die Möglichkeit ehrenamtliche/r gesetzliche/r Betreuerin oder Betreuer zu werden.

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel Alter, Krankheit oder Behinderung, bestimmte Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln und wichtige Entscheidungen für sich selbst nicht mehr treffen können, kann vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Weitere Information erhalten Sie hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1896 ff.

Mögliche Aufgaben einer Betreuerperson:

Unterstützung und Begleitung der hilfsbedürftigen Person bei der Regelung behördlicher Belange. Zum Beispiel die Besorgung von Amtswegen, Vornahme von Antragsstellungen und Erledigung von Postangelegenheiten. Hierzu zählen auch begleitende Hilfen im Bereich der medizinischen Maßnahmen bis hin zur Abhandlung von Wohnungs- und Heimangelegenheiten.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Seitens des Gesetzgebers sind die Anforderungen an eine ehrenamtliche Betreuerperson nicht festgeschrieben. Die Fähigkeiten der Person können unterschiedlich gelagert sein. Sehr hilfreich erscheint jedoch, dass diese Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen, sowie mit Behörden hat. In jedem Fall bedarf diese Tätigkeit eines Interesses am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Darüber hinaus ist ein verantwortungsbewusstes, zuverlässiges und gewissenhaftes Verhalten in der Zusammenarbeit mit der hilfsbedürftigen Person von großer Bedeutung.

Wie werden die Aufwendungen einer/s ehrenamtliche/n Betreuerin oder Betreuers ersetzt?
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten wahlweise Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von derzeit 399,00 € pro Jahr und Betreuung. Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich gegen den Betreuten – oder – wenn der Betreute mittellos ist – gegen die Staatskasse. Näheres hierzu finden Sie in den  §§ 1835, 1835a BGB.

Wie werden ehrenamtliche Betreuerpersonen unterstützt?

Bei der Erfüllung der Aufgaben finden gesetzlich bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer vielerlei Hilfsangebote. Ansprechpartner sind das Betreuungsgericht am zuständigen Amtsgericht und die Betreuungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

Wenn Ihr Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung geweckt ist, informieren Sie sich weiter! Die staatlich anerkannten Betreuungsvereine stehen Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie die örtlichen Betreuungsbehörden. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:


Landratsamt Kyffhäuserkreis
Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt
z. Hd. Herrn Bosse
Edmund-König-Straße 7

99706 Sondershausen

Pressemitteilungen Landratsamt

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