Kurzmeldungen

Mindestlohn hat sich bewährt

DGB sieht dennoch Nachbesserungsbedarf

Erfurt. Seit drei Jahren gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, zieht zum Jahresbeginn 2018 eine positive Bilanz. „Der gesetzliche Mindestlohn hat für viele mehr Lohn und der Wirtschaft mehr Beschäftigung gebracht. Der Mindestlohn hat den privaten Konsum angekurbelt und so auch zum aktuellen Aufschwung beigetragen. Darauf lässt sich aufbauen.“

Für das gerade begonnene Jahr sieht Rudolph allerdings auch Verbesserungsbedarf. „Im Jahr 2018 wird erneut über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns verhandelt. Dabei muss er so weiterentwickelt werden, dass er wirklich existenzsichernd ist.“ 

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren soll, müsse zudem personell aufgestockt werden. Notwendig ist aber auch die Vereinfachung der Kontrollen, etwa durch eine Vorschrift tagesaktueller Arbeitszeit-Dokumentationen oder eine Verwahrung der Unterlagen am Arbeitsort, so Rudolph. „Die bisherigen Regelungen bieten zu viele Einfallstore für Manipulationen. Wer gegen Regeln immer wieder die Bürokratiekeule schwingt, hat offenbar kein Interesse an der korrekten Durchsetzung des Mindestlohns.“

Die Parteien einer künftigen Bundesregierung forderte der DGB-Bezirksvorsitzende auf, „die große sozialpolitische Reform Mindestlohn vor Angriffen zu schützen, diskriminierende Ausnahmen zu beseitigen und die Rahmenbedingungen für einen existenzsichernden Mindestlohn zu schaffen.“

HINTERGRUND
Sowohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch die Löhne haben sich in Hessen und Thüringen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 positiv entwickelt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Seit Einführung des Mindestlohns haben besonders die un- und angelernten Beschäftigten in Thüringen von einem Lohnanstieg (10,1 Prozent) profitiert. In Hessen beläuft sich der Anstieg auf 3,7 Prozent.

Von Januar 2015 bis Ende August 2017 lag das Plus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Hessen bei 6,7 Prozent(+160.000) und in Thüringen bei 3,8 Prozent(+30.000). Mehr als doppelt so hoch war beispielsweise der Anstieg sozialversicherungspflichtiger Teilzeit- und Vollzeit-Beschäftigung (ohne Minijobber) im Gastgewerbe mit 15,4 Prozent in Hessen (+11.400) und 8,2 Prozent in Thüringen (+1.700). Im Gastgewerbe bundesweit kam es zu einem Anstieg der Löhne der Un- und Angelernten um 9,0 Prozent (auch ohne Minijobberinnen und Minijobber). In Ostdeutschland betrug der Zuwachs 16,5 Prozent, im Westen 8,1 Prozent.

Die Minijobs hingegen nahmen im gleichen Zeitraum in beiden Ländern ab, in Hessen um 5,5 Prozent (-21.500) und in Thüringen sogar um 8,8 Prozent (-7.700). Die wenig perspektivreichen und Altersarmut provozierenden Minijobs (hier: ausschließlich geringfügige Beschäftigung) sind in Gesamtdeutschland seit Einführung des Mindestlohns um 5,8 Prozent (-318.000) zurückgegangen (Ost: -8,8 Prozent bzw. -63.000; West: -5,3 Prozent bzw. -255.000). Rund die Hälfte der ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt.

Quellen:
Angaben zur Verdienstentwicklung: DGB-Berechnungen auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes im 2. Quartal 2017
Angaben zur Beschäftigungsentwicklung: DGB-Berechnungen auf Grundlage von Daten der Bundesagentur für Arbeit im März 2017

Reiner Sörgel EVG/DGB

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