Berlin. Mit der Rentenreform sollte die so in die gesetzliche Rentenversicherung politisch willkürlich gerissene Sicherungslücke durch verstärkte private Vorsorge der Versicherten selbst geschlossen werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen also privat und im Wesentlichen aus der eigenen Tasche die Absenkung des Rentenniveaus finanzieren, z.B. über eine betriebliche Altersversorgung.
2017 wurde dazu das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Das Gesetz versäumte allerdings, die enorme und ungerechtfertigte übermäßige Belastung von Betriebsrentnerinnen und -rentnern mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung zu beenden. Seither müssen Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal beim Ansparen der Betriebsrente und bei der Auszahlung. Um diese Ungerechtigkeit abzuschaffen hat die LINKE einen Antrag vorige Woche ins Plenum eingebracht.
Kersten Steinke, Linke aus Thüringen, begründet den Antrag: „Diese ungerechte Doppelverbeitragung ist abzuschaffen. Sie ist lange bekannt, wird aber politisch nicht angegangen. Viele Rentnerinnen und Rentner werden damit um einen Großteil ihrer Altersvorsorge gebracht.“