Berlin. 1975 wurden den Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstmalig 100% der Kosten beim Zahnersatz übernommen. Im Zeitalter der Kostendämpfungen wurden diese Schritt für Schritt auf 60% gesenkt. 1993 wurden alle Zuzahlungen bei kieferorthopädischen Behandlungen gestrichen, 1997 unter CSU-Seehofer dann der Tiefpunkt: keine Erstattung mehr für Implantate oder für Inlays. Inzwischen haben die gesetzlichen Krankenkassen Finanzreserven von über 20 Milliarden Euro angehäuft.
Im Petitionsausschuss sammeln sich indes mittlerweile über 400 Beschwerden gegen die hohen Zuzahlungen und trotzdem hat die Koalition erst kürzlich im Ausschuss wieder eine Petition zu diesem Thema abgelehnt.
Nun sieht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erst ab dem 01.10.2021 eine Anhebung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf 60 bzw. bis zu 75 Prozent bei Nachweis zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen der Kosten der Regelversorgung (!) vor. Aber der Teufel liegt im Detail: Mit dem erhöhten Zuschuss bezogen auf die Regelversorgung käme man dann auf eine Erstattung von maximal ca. 28-35% bei einfacher Zahnersatzversorgung.
Deshalb, " so Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Nordthüringen, "wird es auch künftig dabei bleiben, dass das Einkommen an den Zähnen ablesbar sein wird. Die Systematik der Zuschüsse bewirkt eine erhebliche soziale Schieflage, da das Einkommen nicht berücksichtigt wird. Die Ausgaben für Zahnersatz sollten endlich in vollem Umfang erstattet werden. Das kann ohne Probleme aus den Überschüssen der Krankenkassen finanziert werden."