Land und Leute

83 Prozent der Teilzeitjobs werden von Frauen erledigt

https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2023-03/83-Prozent-der-Teilzeitjobs-werden-von-Frauen-erledigt

Im Kyffhäuserkreis werden 56 Prozent der Minijobs und 83 Prozent der Teilzeitjobs von Frauen erledigt. Das führt zu Gehaltsunterschieden und ist keinesfalls immer der Wunsch der Arbeitnehmerinnen.

Kyffhäuserkreis. Die 520-Euro-Arbeit ist weiblich: Von den rund 2.990 Mini-Jobs im Kyffhäuserkreis werden 56 Prozent durch Frauen gemacht – im Hotel- und Gaststättengewerbe liegt der Anteil sogar bei 62 Prozent. Auch bei der Teilzeitarbeit liegen die Frauen vorne: Die rund 6.170 Teilzeitstellen im Kyffhäuserkreis werden zu 83 Prozent von Frauen gemacht. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Thüringen beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur. Ein Großteil der Vollzeitstellen würden in vielen Branchen nicht von Frauen besetzt.

Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen, spricht von einer „Lohn- und Renten-Falle“: „Teilzeitarbeit bedeutet immer ein schmaleres Portemonnaie – und auch eine kleinere Rente. Und Mini-Jobs bedeuten Mini-Renten.“ Hinzu komme, dass Frauen bei einer vergleichbaren Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie im Bundesdurchschnitt 7 Prozent weniger pro Stunde verdienten als Männer, so die NGG Thüringen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: „Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben im Kyffhäuserkreis aber mal eine Ausnahme machen“, so Jens Löbel. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die „Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben“. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch der rechtliche Auskunftsanspruch gilt nach Entgelttransparenzgesetz lediglich in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. „Eine Köchin im Restaurant oder eine Verkäuferin in der Bäckerei haben davon allerdings nichts“, so NGG-Geschäftsführer Löbel. Ein Betriebsrat ermögliche zwar einen betrieblichen Auskunftsanspruch, jedoch solle die Bundesregierung hier dringend nachbessern, um Verstöße effektiver zu ahnden.

Ziel müsse es sein, die Lohnscheren zwischen Männern und Frauen zu schließen. Dies werde auch auf der diesjährigen Delegiertenkonferenz der NGG-Region Thüringen (Hinweis f.d. Red.: 11. März in Erfurt) ein wichtiges Thema sein. „Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues ‚Lohn-Fair-Play‘ – gleiche Arbeit muss gleichen Lohn bedeuten“, so Jens Löbel. Dafür setze sich die NGG auch mit Kampagnen wie der „Initiative Lohngerechtigkeit“ ein.

NGG

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