Politik

Studie zeigt: Kyffhäuserkreis unter Top 20 der preiswertesten Landkreise

https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2024-07/Studie-zeigt-Kyffhaeuserkreis-unter-Top-20-der-preiswertesten-Landkreise

Unter den 400 Landkreise in Deutschland ist der Kyffhäuserkreis auf Platz 18. Günstige Lebenshaltungskosten klingt erstmal gut, doch die Sache einen einen gewaltigen Haken.

Kyffhäuserkreis. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat eine umfassende Studie zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland veröffentlicht, die zeigt, dass der Kyffhäuserkreis zu den günstigsten Regionen des Landes gehört. In dieser Rangliste der preiswertesten Kreise belegt der Kyffhäuserkreis Platz 18.

Die Studie zeigt, dass besonders die Mietpreise in Großstädten wie München, Frankfurt und Stuttgart die Lebenshaltungskosten in die Höhe treiben. München führt die Liste der teuersten Städte an, wo das Leben über 80% teurer ist als im Bundesdurchschnitt.

Im Gegensatz dazu sind die Lebenshaltungskosten im Kyffhäuserkreis deutlich niedriger. Der Vogtlandkreis in Sachsen ist die preiswerteste Region Deutschlands, mit Lebenshaltungskosten 32% unter dem Durchschnitt. Auch der Kyffhäuserkreis profitiert von niedrigeren Preisen vor allem bei den Wohnkosten.

Die Studie verdeutlicht jedoch auch, dass niedrige Lebenshaltungskosten oft mit einer geringeren Kaufkraft einhergehen. Viele der preiswerten Regionen, einschließlich des Kyffhäuserkreises, sind wirtschaftlich schwächer aufgestellt, haben niedrigere Einkommen und verzeichnen teilweise enorme Bevölkerungsverluste. Diese strukturschwachen Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern und die Abwanderung zu stoppen.
Für die Bewohner des Kyffhäuserkreises bedeutet dies, dass sie zwar von niedrigeren Lebenshaltungskosten profitieren, aber auch mit einer weniger dynamischen Wirtschaft und geringeren Verdienstmöglichkeiten konfrontiert sind.

Grundgesetz fordert gleiche Verhältnisse

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Artikel 72 Absatz 2. Dort wird festgelegt, dass der Bund auf bestimmten Gebieten der Gesetzgebung tätig werden darf, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamten Bundesgebiet notwendig ist. Dies deutet darauf hin, dass es nicht primär um eine absolute Gleichheit der Lebensverhältnisse geht, sondern um die Schaffung eines Rahmens, in dem alle Bürger unabhängig von ihrem Wohnort vergleichbare Lebensstandards und Zugänge zu wesentlichen Dienstleistungen haben sollten.

Aus diesem Artikel im Grundgesetz leiten sich Forderungen an die Politik ab. Für teure Regionen wie München könnten dies Subventionen für sozialen Wohnungsbau und lokale Verkehrsanbindungen sein, um die Lebenskosten zu senken. In preiswerten, jedoch strukturschwachen Regionen wie dem Kyffhäuserkreis wären Investitionen in die Infrastruktur und lokale Wirtschaftsförderung entscheidend, um die Abwanderung abzuschwächen.

Matthias Zupp

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