Kurzmeldungen

Wem gehören diese Gegenstände?

vermeintliches Diebesgut sucht Besitzer

Nordhausen. Bereits am zurückliegenden Freitag, 9. August, beabsichtigten Beamte des Inspektionsdienstes den Fahrer eines Audi in der Bochumer Straße einer Kontrolle zu unterziehen. Der Fahrer versuchte, sich der Kontrolle mit überhöhter Geschwindigkeit zu entziehen. Im Bereich der Kreuzung Bochumer Straße/ Freiherr-vom-Stein-Straße/Oskar-Cohn-Straße verlor der Fahrer schließlich die Kontrolle über sein Fahrzeug. In der weiteren Folge kollidierte er mit der Hauswand eines Hotels. Die Polizei berichtete bereits am Samstag über den Vorfall. (s. unten)

In dem Fahrzeug konnten schließlich Werkzeuge aufgefunden werden, bei denen es sich den Ermittlungen zufolge um Diebesgut handelt.
Die Polizei sucht nun nach den rechtmäßigen Eigentümern der Gegenstände. Bei den Gegenständen handelt es sich unter anderem um zwei große Bohrhammer der Hersteller Bosch und Hilti, einen Drehmomentschlüsselkoffer sowie eine Blindnietzange in rotem Koffer.

Wem gehören die Gegenstände auf dem Bild? Wem wurden entsprechende Werkzeuge bzw. Koffer entwendet? Die Eigentümer werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Nordhausen unter der Tel. 03631/960 zu melden.

Am Freitag gegen 21:00 Uhr versuchten die Beamten des Inspektionsdienstes Nordhausen eine Verkehrskontrolle mit einem Audi A6 in der Bochumer Straße durchzuführen. Jedoch missachtete der Fahrer des Audi die Anhaltesignale der Beamten und entzog sich der Kontrolle mit stark überhöter Geschwindigkeit in Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße. An der Kreuzung Bochumer Straße/ Freiherr-vom-Stein-Straße/Oskar-Cohn-Straße beabsichtigte der Audifahrer über die Oskar-Cohn-Straße seine rasante Fahrt fortzusetzen. Jedoch war die Geschwindigkeit zu hoch und der Fahrer des Audi verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß in weiterer Folge gegen die Hauswand des Hotel Nordhausen. Beide Insassen des Audi konnten unverletzt das Fahrzeug verlassen. Der Beifahrer flüchtete in weiterer Folge vom Unfallort und konnte auch im Rahmen weiterer Fahndungsmaßnahmen nicht wieder aufgegriffen werden. Der 22 Jährige serbische Staatsbürger welcher den Audi fuhr, wurde zunächst für weitere polizeiliche Maßnahmen festgehalten, später auf Weisung der Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von 2000,- EUR, wobei der Audi nicht weiter fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Der Gebäudeschaden des betroffenen Hotels wird aktuell auf 13.000,- EUR geschätzt. Gegen den 22 jährigen Serben wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.

Landespolizeiinspektion Nordhausen

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