Oldisleben. Nach mehrstündiger Verhandlung am 27.2.13 hat das Verwaltungsgericht in Weimar die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zur Errichtung der Anlage aufgehoben. „Das Gerichtsurteil ist ein gutes Zeichen für die Stadt Bad Frankenhausen und die dortige Reha-Klinik, die nun nicht mehr um Ihren Status als Kureinrichtungen bangen müssen. Damit sind auch die Arbeitsplätze in diesem Bereich gesichert. Wir empfinden keinen Triumph über das Gerichtsurteil, sondern sind dankbar für die weise Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar“, ist der Sprecher der Bürgerinitiative „Diamantene Aue“, Ulf Tettenborn, erleichtert.
Die Anlage, in der mehr als 8500 Mastschweine in engen Buchen auf Spaltböden stehen sollten, war vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Mai 2010 genehmigt worden. Im Vorfeld waren bei der Behörde mehr als 1300 Einwendungen von Anwohnern, Umwelt- und Tierschützern eingegangen. Das Amt führte keine ausreichende Prüfung durch, ob die Anlage mit dem angrenzenden europäischen Schutzgebiet verträglich ist. Die Richter sahen nun eine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Esperstedter Ried – Salzstellen bei Artern“ durch die Anlage als gegeben an. „Es ist uns mit Naturschutzargumenten gelungen, eine solche Massentierhaltung zu verhindern. Damit wurde eine nicht artgerechte Tierhaltung, 24.000 Tonnen Gülle jährlich und der weitere Ausbau der hochsubventionierten Billigfleischproduktion verhindert.“ freut sich Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen.
Hintergrundinformationen: Die Bürgerinitiative „Diamantene Aue“ bildete sich vor vier Jahren, als der Antrag zum Bau einer Schweinemastanlage in Oldisleben durch den Gemeinderat befürwortet wurde. Von Beginn an konnte die Bürgerinitiative auf die Unterstützung des BUND Thüringen, des NABU Thüringen, des Deutschen Tierschutzbunds, der Stadt Bad Frankenhausen und der Reha-Klinik Bad Frankenhausen sowie durchhaltewilliger Spender bauen.
Die Entscheidungsgründe des Gerichts: Der BUND Thüringen hatte nachgewiesen, dass es im FFH- Gebiet „Esperstedter Ried“ zu Stickstoffeinträgen kommen würde, die zu einer Beschädigung der empfindlichen Salzpflanzenflora führt. Außerdem spielten auch artenschutzrechtliche Belange eine Rolle, da für die Anlage alte Gebäude eines früheren Flughafens abgerissen wurden, die vonzahlreichen Vögeln als Brutplätze genutzt wurden.
Fortgang des Verfahrens: Das Urteil wird erst in einigen Wochen schriftlich zugestellt. Die unterlegene Behörde, das Landesverwaltungsamt Thüringen, sowie der Genehmigungsinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht Thüringen,anzurufen. Dazu muss allerdings die Berufung zugelassen werden. Ob der Streit in die zweite Runde geht, hängt nun von der Behörde und dem Betreiber der Anlage ab.