Land und Leute
Aus dem Urteil zur Schweinemastanlage Oldisleben
Hier erfahren Sie die Gründe, warum es vorerst keine Schweinemastanlage geben wird.
Oldisleben. Wie aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Weimar hervorgeht, war die Klage gegen die Errichtung einer Schweinemastanlage in Oldisleben erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Weimar hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27.02.2013 beschlossen, "dass die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zum Halten von insgesamt 8.640 Schweinen auf dem Gela?nde des ehemaligen Agrarflugplatzes bei Oldisleben rechtswidrig erteilt worden sei und hat diese aufgehoben".
Damit gab das Gericht der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz BUND statt. Die Gründe lägen in einer unzureichenden Vorprüfung des Bauantrags. Die Verträglichkeit des Vorhabens auf geschützte Gebiete, wie z.B. das "Esperstedter Ried - Salzstellen bei Artern" sei nicht hinreichend geprüft wurden. Das Gebiet liegt ca. 900m westlich vom Flugplatz. Das Gebiet gilt als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (abgeku?rzt FFH-Gebiet) und steht unter besonderem Schutz. Hier wurde zu Bedenken gegeben, dass die erhebliche Beeinträchtigung vom zu erwartenden Stickstoffertrag sehrwohl kritisch zu untersuchen gewesen wäre, dies aber nicht getan wurde. Die zuständige Behörde hatte einfach einen Anstieg von etwa 10% angenommen, was sonst als Irrelevanzschwelle gelten würde, ist im Fall des FFH-Gebieten unter Umständen zu viel. Auch eine mögliche Beeinträchtigung des Kiessees I wurde nach Auffassung des Gericht zu voreilig abgetan. "Die insoweit durchgefu?hrte Pru?fung sei lediglich u?berschla?gig und summarisch erfolgt."