Sondershausen.
Am 22.09.2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Um diese freie und geheime Wahl zu organisieren, sucht die Stadtverwaltung tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung.
Die Wahlhelfer unterstützen und überwachen die Stimmabgabe, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht nur um ein bedeutendes Ehrenamt, sondern auch um eine staatsbürgerliche Pflicht.
Als Wahlhelfer muss man wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen.
Wer sich entschließt, die Bundestagswahl als Wahlhelfer zu unterstützen, wird zum Beisitzer, Schriftführer oder Wahlvorsteher berufen. Als kleine Entschädigung für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer am Wahltag ein Erfrischungsgeld.
Interessierte Bürger wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Sondershausen (Tel.: 03632/622111). Auch für Fragen stehen die Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung gern zur Verfügung.