Kurzmeldungen

Schulsozialarbeit

ab kommendem Schuljahr im Kyffhäuserkreis

Sondershausen. Mit Beginn 01. August 2013 soll die schulbezogene Jugendsozialarbeit, welche in einer am 27.05.2013 verabschiedeten Richtlinie des Freistaates Thüringen geregelt ist, im Kyffhäuserkreis umgesetzt werden. Sie wird in Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dem Jugend- und Sozialamt, realisiert.



Zweck der Förderung ist der Auf- und Ausbau der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, kurz Schulsozialarbeit, an Thüringer Schulen.



„Schulsozialarbeit ist eine wirksame Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule, die wir dringend in unseren Schulen brauchen“, so unterstrich Landrätin Antje Hochwind im Jugendhilfeausschuss am 13. Juni 2013 die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit im Landkreis. Denn sie ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot am Standort Schule, welches Beratung, individuelle Förderung, offene Jugendarbeit, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Konfliktbewältigung, schulbezogene Hilfen, Unterstützung bei der Berufsorientierung und im Übergang Schule - Beruf, Elternarbeit, ein gutes Schulklima und einen respektvollen Umgang miteinander zum Ziel hat.



Die Entscheidung, wie die Richtlinie vor Ort umgesetzt wird, traf der örtliche Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2013. Danach erfolgen die Koordination und die Schulsozialarbeit an beiden staatlichen Berufsschulstandorten beim Jugend- und Sozialamt. An allen Regelschulen des Landkreises wird je ein/e Schulsozialarbeiter/in ab dem Schuljahr 2013/14 eingesetzt. Freie Träger der Jugendhilfe des Kyffhäuserkreises sind aktuell aufgerufen, ihr Interesse an der Umsetzung durch Konzeptvorschläge zu bekunden.


Die Zuwendung seitens des Landes erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss wird auf Grundlage der Anzahl der Schüler/innen von 10 bis 18 Jahren der in Frage kommenden Schulformen im Landkreis sowie des Anteils von Kindern bis 15 Jahren, die in SGB- II-Bedarfsgemeinschaften leben, errechnet. Für das Jahr 2013 erhält der Landkreis anteilig ca. 120.000€, für das Jahr 2014 ca. 400.000€.



Schulsozialarbeit im Kyffhäuserkreis richtet sich grundsätzlich an alle Schüler/innen der Regel- und Berufbildenden Schulen, jedoch vor allem an diejenigen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sie soll zur Verbesserung der Chancen der Jugendlichen in der Schule und zum besseren Übergang ins Berufsleben beitragen. Neben den Schüler/innen sind auch Eltern und Lehrkräfte Zielgruppe von Schulsozialarbeit und eine gute Zusammenarbeit mit ihnen ist ein wichtiges Gelingensmerkmal.



In einem Gespräch mit allen Schulleiter/innen der Regel- und Berufsschulen des Landkreises hatten diese im Planungsprozess die Möglichkeit, Bedarfe in Richtung des Jugend- und Sozialamtes zu formulieren, die Umsetzung im Detail zu erfahren, den Zeitrahmen zu klären und organisatorische Fragen zu stellen und zur Klärung zu bringen. In Form von Kooperationsvereinbarungen wird mit jeder Schule dann noch einmal abgestimmt, wie die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit mit den örtlichen und sozialräumlichen Rahmenbedingungen erfolgt. Außerdem werden die Regelschulleiter/-innen an der Auswahl der Umsetzungsträger beteiligt.



Die Umsetzung der Richtlinie „schulbezogene Jugendsozialarbeit“ ist vorerst bis Juni 2016 begrenzt. Der Kyffhäuserkreis begrüßt das Vorhaben des Thüringer Ministeriums für Familie, Soziales und Gesundheit, eine breit aufgestellte Schulsozialarbeit im Land zu installieren.

Pressemitteilungen Landratsamt

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