Kurzmeldungen

Alarmierendes Ergebnis

Testkäufe in Sondershausen

Sondershausen. Anfang Februar diesen Jahres wurden die in der Vergangenheit in der regionalen Presse angekündigten Testkäufe in Sondershausen durchgeführt.



Der Jugendschutzbeauftragte des Kyffhäuserkreises und der Jugendpfleger der Stadt Sondershausen haben mit einem jugendlichen Testkäufer zehn städtische Verkaufsstellen auf die Einhaltung gemäß des Jugendschutzgesetzes kontrolliert.



Zwar wurde hauptsächlich der Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren überprüft, aber auch die Abgabe von altersbedingten Medien (z.B. Videospiele) war Bestandteil der Kontrollen. Das Ergebnis ist sehr besorgniserregend.



Von den geprüften Verkaufsstellen haben sich lediglich drei Geschäfte (Tabakwaren Lorenz in der Bebrastrasse, Gitte's Eck in der Hauptstrasse und die Honsel-Tankstelle) gesetzeskonform verhalten und dem jugendlichen Testkäufer die verlangten alkoholischen Getränke und Tabakwaren nicht verkauft. Ihnen gilt unser besonderer Dank für ihr pflichtbewusstes Verhalten.



Die Jugendschutzbestimmungen untersagen den Verkauf von Tabakwaren, Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten an unter 18-Jährige. Hierzu zählen auch Pralinen mit Alkohol. Bier und Wein sowie andere gegorene Getränke dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Bei Videospielen, DVDs und ähnlichen Medien ist auf die jeweilige Alterseinstufung unbedingt zu achten. Diese Bestimmungen sollten an sich allen Gewerbetreibenden bekannt sein.


Wie jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter sowie allen Geschäftsinhabern und -leitern bereits bewusst sein sollte, wird als wirksamste Maßnahme zur Verhinderung illegaler Verkäufe die konsequente Kontrolle eines amtlichen Ausweises betrachtet. Verkaufsstellen können sich selbst erleichtern, wenn sie diese Kontrolle bei sich zum Standard erklären.



Ziel unserer Bestrebungen ist es nicht, möglichst viele Vergehen festzustellen. Vielmehr streben wir eine möglichst flächendeckende Einhaltung der geltenden Jugendschutz­bestimmungen an. In diesem Sinn bitten wir alle Verkaufsstellen, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Gesetzes einzuleiten. Ein Verstoß gegen die Jugendschutzauflagen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Anzeige zur Folge haben, welche zu einem Bußgeldbescheid führt. Dieses Ahndungsmittel ist jedoch nur in letzter Instanz einzusetzen, um sogenannten Wiederholungstätern entgegenzutreten.



Nach dem der Testkauf vollzogen wurde, gaben sich die Kontrolleure zu erkennen und reflektierten die jeweiligen Situationen. Die Konsequenzen der negativ zu bewertenden Test­käufe beliefen sich auf Ermahnungen und Hinweise für zukünftiges Agieren. Mit den Verkaufsstellen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten haben, wurde im Anschluss ebenfalls ein kurzes Resümee gezogen, welches folglich lobend ausfiel.



Falls der Bedarf an Beratung oder Information besteht, so setzen sich bitte mit der zuständigen Fachperson vom Jugend- und Sozialamt unseres Landkreises, Herrn Jeffrey Schulz (03632/741636), in Verbindung.



Zur Durchsetzung des Jugendschutzes werden auch künftig in unregelmäßigen Abständen weitere Testkäufe durchführen. Wir würden uns freuen, wenn wir dann mehr vorbildliche Verkaufsstellen vermerken dürften.

Pressemitteilungen Landratsamt

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