Kurzmeldungen

Erste Klassen in der Gemeinschaftsschule

in Oldisleben zum neuen Schuljahr 2014/2015

Oldisleben. Nachdem am 15.11.2013 die Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule Oldisleben einen Antrag auf Errichtung von mindestens einer ersten Klasse zum Schuljahresbeginn 2014/2015 gestellt hatte, ist am 6.2.2014 seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Einverständnis dazu erteilt worden, dass die Staatliche Gemeinschaftsschule Oldisleben in diesem Schuljahr beginnend mit der Klassenstufe 1 geführt wird. Damit entspricht der Landkreis als Schulträger, im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium, dem Elternwillen.
Nach der Informationsveranstaltung am 28.11.2013 lagen der Kreisverwaltung 29 Willenserklärungen zur Aufnahme in die 1.Klasse vor. Sofern die Erziehungsberechtigten in den nächsten 14 Tagen ihre Willenserklärung durch eine verbindliche Anmeldung in der TGS Oldisleben ersetzen, können bei Erreichen einer Schülerzahl von 29 Erstklässlern zwei Klassen gebildet werden. In den Folgejahren wird die Gemeinschaftsschule weiter ausgebaut werden, so dass mit dem Schuljahr 2018/2019 die Gemeinschaftsschule durchgehend von Klasse 1 bis 10 geführt werden kann. Die baulichen Vorraussetzungen zur Unterbringung der 1. Klassen sollen im bestehenden Objekt bis zum Schuljahresbeginn geschaffen werden.

Zwischenzeitlich liegen dem Landkreis weitere 17 Anträge auf Einschulung einer 2. Klasse vor. Aus Sicht der Schulleitung wird angestrebt, auch für diese Kinder die Beschulung zum neuen Schuljahr in der TGS zu ermöglichen. Bei Realisierung des durch den Bürgermeister der Stadt Heldrungen angekündigten Schulträgerwechsels der Grundschule Heldrungen, würde am Standort Oldisleben für die Klassenstufen 1 bis 4 ein neuer Gebäudetrakt mit den notwendigen Unterrichtsräumen errichtet werden. Der Kreistag hatte hierfür im Nachtragshaushalt 2013 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Planungsaufträge sollen in der 10. KW ausgelöst werden. Darüber hinaus gibt es für die Gemeinschaftsschule einen weiteren Grund zur Freude. Zur Förderung für Vorhaben zur Schulentwicklung stellt das Ministerium der Gemeinschaftsschule zusätzliche finanzielle Landesmittel in Höhe von 20.000,-€ zur Verfügung.

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