Nordhausen. Der Einstieg in das Berufsleben ist bei Jugendlichen meist mit großen Erwartungen, aber auch mit Fragen verbunden. Wenn die Ausbildungsstelle nicht am Wohnort ist, gibt es häufig die Überlegung, ob die Ausbildungsvergütung allein ausreicht, um den Lebensunterhalt, Fahrkosten und sonstige Aufwendungen abzudecken. Die Agentur für Arbeit kann mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten.
„Wir können finanziell unter die Arme greifen, wenn Jugendliche während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist“, erläutert Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur.
Deshalb sollten sich junge Leute im Vorfeld umfassend informieren. Die Agentur für Arbeit Nordhausen ist dafür der richtige Ansprechpartner. Junge Menschen erhalten Informationen darüber, wer einen Anspruch auf BAB hat und für welche Ausbildung eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden kann.
Ob ein Anspruch auf BAB besteht, können Jugendliche im Internet prüfen. Der BAB-Rechner zeigt auf, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Dieser ist zu finden unter www.babrechner.arbeitsagentur.de. Die Agentur für Arbeit Nordhausen empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig einzureichen. So verkürzt sich die Bearbeitungszeit und Nachfragen entfallen. Wichtig ist, dass erst ab dem Tag der Antragsstellung die BAB bewilligt wird und nicht rückwirkend bezahlt werden kann.
Jugendliche, die Auskunft zur BAB haben möchten, können sich im Internet unter www.arbeitsagentur.de à Finanzielle Hilfen à Berufsausbildung oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 informieren.