Bad Frankenhausen. Die Stadtverwaltung der Kurstadt Bad Frankenhausen hatte am 08. April 2015 das Bürgerbegehren zum Schiefen Turm mit der Fragestellung „Soll die Stadt Bad Frankenhausen über die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen hinaus weitere eigene finanzielle Mittel für das Projekt „Schiefer Turm“ ausgeben?“ zugelassen.
Ein Bürger der Kurstadt, der selbst Rechtsanwalt ist, gab der Stadtverwaltung den Hinweis, das Bürgerbegehren sei rechtswidrig.„Wir haben als Stadtverwaltung die erhaltene Hinweise für plausibel [ge]halten und uns weiteren Rechtsbeistand diesbezüglich eingeholt. Im Ergebnis der Prüfung kamen alle Beteiligte zum gleichen Ergebnis, das Bürgerbegehren ist unzulässig.“, so Bürgermeister Herr Matthias Strejc (SPD).
Die Stadt Bad Frankenhausen habe die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung des Denkmals „Schiefer Turm“, heißt es in der Pressemitteilung. Die Frage im Bürgerbegehren steht im Widerspruch zu dieser Verpflichtung und wäre somit nach Thüringer Kommunalornung rechtswidrig, wie das ganze Bürgerbegehren. Weiter heißt es: „Nach der Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz sind Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen verpflichtet, diese denkmalgerecht zu erhalten pfleglich zu behandeln, soweit dies im Einzelfall zumutbar ist. Und die Erhaltung ist für die Kommune zumutbar. Es besteht für die Stadt keine Befreiung von ihrer denkmalschutzrechtlichen Verpflichtung zur Erhaltung. [...] Ich könnte die Gründe für die Unzulässigkeit weiter ausführen. Aber im Kern ist es Fakt, dass wir uns als Kommune nicht der Erhaltung von Kulturdenkmälern entziehen können und damit ist das Bürgerbegehren unzulässig. Diese Einsicht kam vielleicht etwas zu spät, aber nun ist es einmal so und der Antragssteller hat nun die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht in Weimar dagegen zu klagen“, so Strejc.
Bürgermeister formulierte Bürgerbegehren mit
Bürgermeister Strejc lud die Antragssteller bereits im Vorfeld ein, da auch die erste Fassung des Bürgerbegehrens nach Angaben des Bürgermeisters Fehler enthielt.
Wir berichteten:
http://www.arterner-zeitung.de/artikel/2015-04/Buergerbegehren-in-Frankenhausen-auf-dem-Weg
Leistungen für die Stabilisierung am Schiefen Turm vergeben
Insgesamt vergab der Stadtrat 5 weitere Lose für die anstehenden Arbeiten. Diese Baumaßnahmen umfassen: die Vorfertigung der Stahlkonstruktion, Abbau- und Rückbauarbeiten, Gerüstbau-Leistungen, Bohrungen am Turmschaft für die Hauptanker, Arbeiten zur Mauerwerkssanierung innen und außen. Diese 5 Lose umfassen ein Leistungsvolumen von 228.000 €.
„Gegenüber der Kostenberechnung unseres Planers liegen alle vergebenen Leistungen teilweise deutlich darunter, sodass die Bauarbeiten bisher wesentlich kostengünstiger sind. Die freiwerdenden finanzielle Mittel wollen wir für die weitere Mauerwerkssanierung einsetzen. Einen entsprechenden Änderungsantrag für die Fördermittel werden wir stellen“, so voller Freude der Bürgermeister der Kurstadt Bad Frankenhausen Herr Matthias Stejc.