Politik

Bürgerbegehren in Frankenhausen auf dem Weg

Bürgermeister lässt widerwillig das Bürgerbegehren, dass sich gegen die langfristige Finanzierung des Schiefen Turms, zu.

Bad Frankenhausen. Am morgigen Freitag werde der Antragsteller den Bescheid zur Zulassung des Bürgerbegehrens erhalten, heißt es in der Pressemitteilung. Am 04. Mai 2015 die freie Sammlung der Unterschriften und endet am 03. September. Zur Durchführung des Bürgerbegehrens werden 518 Unterschriften. Kommen die Unterschriften zusammen, wird der Stadtrat das Bürgerbegehren zulassen.

Da das Begehren falsch formuliert war, musste der Bürgermeister mit den Antragstellern Überarbeitungen vornehmen, heißt es. Die Frage lautet dann ab 4. Mai: „Soll die Stadt Bad Frankenhausen über die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen hinaus weitere eigene finanzielle Mittel in das Projekt „Schiefer Turm“ (ehemalige Oberkirche) ausgeben?“
Kommen genug Unterschriften zusammen, wäre ein möglicher Wahltermin zum Bürgerbegehren 13. Dezember 2015.
  „Eines ganz klar vorweg, nach wie vor halte ich das Bürgerbegehren zum jetzigen Zeitpunkt für völlig verkehrt und ganz persönlich sage ich immer wieder, es geht den Antragsstellern nicht um die Sache, sondern um persönliche Befindlichkeiten. Das ist meine ganz private und persönliche Meinung. Dennoch bin ich „tiefenentspannt“, denn am 13. Dezember wird eine klare Mehrheit für den Erhalt des Turmes stimmen und nicht wie von den Antragsstellern gewünscht für den Abriss des baukulturhistorischen Baudenkmals. Die Verwaltung ist an dieses Bürgerbegehren zwei Jahre gebunden. Da die Verwaltung in den kommenden zwei Jahren eh keine Investitionen am Schiefen Turm plant, ist auch aus dieser Sicht das Begehren ehrlich gesagt nicht sinnvoll“, meint Bürgermeister Matthias Strejc.

Besorgt weißt Strejc auf folgendes hin: „Zudem gefährden die Antragssteller mit dem Bürgerbegehren auf die Bundesfördermittel in Höhe von 700 T€. Da diese Mittel einer Zweckbindung von 10 Jahren unterliegen, muss der Turm mindestens 10 Jahre stehen bleiben. Sollten weitere notwendige Arbeiten am Schiefen Turm zukünftig untersagt werden, droht ein eventueller Abriss und die Rückzahlung der Fördermittel durch die Kommune.“

Die Kosten für das Verfahren würden sich nach Auskunft der Stadt auf ca. 10.000 € belaufen und müssen auch von ihr übernommen werden.

Matthias Zupp

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