Berlin. Die Fraktion Die Linke und Kersten Steinke positionieren „sich klar gegen die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.“ In einem Antrag, der im Bundestag am Freitag in erster Lesung in der Debatte ist, wird die Bundesregierung aufgefordert, auf eine Einführung der umstrittenen Mindestspeicherpflicht für Verkehrsdaten zu verzichten. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2012 kann und darf es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben.
Kersten Steinke bezweifelt, „dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Nutzen bringt. Die Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht hat gezeigt, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht ursächlich für Veränderungen in der Aufklärungsquote einzelner Deliktsgruppen gewesen sei. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und alle Grundsätze des Datenschutzes. Statt neuer Sicherheitsgesetze wäre eine kritische Revision der bisherigen Gesetzgebung angebracht.“