Kurzmeldungen

Inkasso: Jede zweite Forderung unberechtigt

Verbraucherzentralen werten über 1.400 Beschwerden aus

Erfurt. Mehrfach in diesem Jahr wies die Verbraucherzentrale Thüringen auf Inkasso-Abzocke hin. Jetzt haben die Verbraucherzentralen 1400 Beschwerden bundesweit ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht.

Über die Hälfte der Forderungen sind willkürlich, unverhältnismäßig hohe Gebühren und massiver Druck auf Verbraucher seitens der Inkassodienste – das sind die wesentlichen Ergebnisse einer bundesweiten Aktion der Verbraucherzentralen. Vom 1. Mai bis 31. August dieses Jahres werteten die Verbraucherzentralen 1.413 Verbraucherbeschwerden aus, denn trotz gesetzlicher Verbesserungen ebbten die Anfragen in den Beratungsstellen nicht ab. „Bei über 50 Prozent unberechtigten Forderungen und 30 Prozent, die für die Konsumenten unklar sind, ist es wichtig, Rechnungen von Inkassodiensten stets zu hinterfragen und genau zu prüfen“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen.

Fragliche Vertragsgrundlagen und uneinheitliche Gebühren

Bei den untersuchten Beschwerden stammte fast jede fünfte Forderung von einem Telekommunikationsanbieter. Geltend gemacht wurden auch Ansprüche aus Gewinnspielen, E-Mail-Diensten, Dating-Portalen und dem Versandhandel. In 56 Prozent der Fälle war keine Vertragsgrundlage für die Forderung zu ermitteln, denn Inkassodienste sind nicht verpflichtet, die Ansprüche, die sie eintreiben, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. „Deshalb kommt es auch vor, dass seriöse Inkassounternehmen unberechtigte Forderungen verschicken“, sagt Reichertz. Die Auswertung zeigt auch, dass die Berechnung der Inkassogebühren uneinheitlich ist. Für einfache und standardisierte Zahlungsaufforderungen sind die Gebühren oft unangemessen hoch.

Drohgebärden und vorformulierte Schuldanerkenntnisse

In einem Drittel der geprüften Anschreiben standen teils massive Drohungen. Verbraucher müssten beispielsweise mit Schufa-Einträgen, unangekündigten Hausbesuchen, Strafanzeigen oder Zwangsvollstreckung rechnen. „Diese Drohkulisse, die da aufgebaut wird, führt am Ende dazu, dass Betroffene zahlen obwohl sie dazu möglicherweise gar nicht verpflichtet sind“, so Ralf Reichertz. In einem Schreiben heißt es beispielsweise: ‚Sollten wir innerhalb dieser Frist keinen Zahlungseingang von Ihnen feststellen können, werden wir Sie persönlich kontaktieren.‘

In 20 Prozent der ausgewerteten Fälle drängten die Inkassounternehmen Verbraucher dazu, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterzeichnen (Bsp.: ‚Bieten Sie uns eine Rate an, die Sie sich leisten können‘). Häufig ist daran ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis gekoppelt. Das ist insofern problematisch, als dass die Inkassodienste dadurch versuchen eine gültige Rechtsgrundlage zu schaffen.


Keine effektive Aufsicht

Stichprobenartig meldeten die Verbraucherzentralen Bayern und Sachsen-Anhalt 16 auffällige Inkassounternehmen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden. Diese haben in keinem Fall eigene Maßnahmen eingeleitet. In vier Fällen erklärten die Gerichte ausdrücklich, dass sie mangels gesetzlicher Grundlage nicht tätig werden können. „Es gibt durchaus geltende Gesetze. Die Aufsichtsbehörden setzen sie schlichtweg nicht um“, sagt Ralf Reichertz. Auch bei ausländischen Unternehmen etwa mit Sitz in der Tschechischen Republik oder Konten in Rumänien findet keine Kontrolle statt. „Hier ist die Zuständigkeit tatsächlich unklar mit dem Ergebnis, dass auch nichts unternommen wird“, so Reichertz.



Regelungslücken schließen

Vor rund einem Jahr, am 1. November 2014, traten die neuen Regelungen für Inkassounternehmen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft. Hierfür hatten sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen stark gemacht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hat das Gesetz positive Wirkung entfaltet, es gibt aber weiterhin politischen Handlungsbedarf.

Das heute veröffentlichte Positionspapier des vzbv nennt wichtige Maßnahmen: So sollte etwa ein verbindliches Muster für die Darstellung der Pflichtinformationen eingeführt werden, damit Verbraucher einfacher prüfen können, ob die behauptete Forderung berechtigt ist. Gefordert wird zudem, die Aufsicht über Inkassounternehmen stärker zu bündeln. Darüber hinaus sollte die Höhe von Inkassokosten verbindlich geregelt werden, um willkürliche und überhöhte Gebührenforderungen der Inkassounternehmen zu verhindern.

Verbraucher, die Probleme mit Inkassoforderungen haben, finden Informationen und Hilfe direkt bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen oder im Internet unter www.vzth.de.

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

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