Thüringen. Am 16. März 2016 wurde der neue Bundesverkehrswegeplan in Berlin vorgestellt.
In diesem Plan ist die B4 Ortsumfahrung Greußen in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft.
„Damit hat sich das gemeinsame Eintreten der Bürger von Greußen mit dem Bürgermeister Herrn Renè Hartnauer (SPD) und des Bundestagesabgeordneten Herrn Steffen-Claudio Lemme (SPD) gelohnt“ so Frau Antje Hochwind (SPD), Landrätin des Kyffhäuserkreises.
Mit dieser Einordnung besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Ortsumfahrung bis 2030 realisiert wird.
Dazu weiter Frau Antje Hochwind: „Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass sehr schnell Baurecht geschaffen und die Finanzierung gesichert wird. So werden berechtigte Bürgeranliegen umgesetzt und die Innenstadt von Greußen wirksam entlastet.“
Vom Bürgermeister der Stadt Greußen war zu erfahren, dass die Aufnahme mit der „vordringlichen“ Bewertung in den Bundesverkehrswegeplan seinerseits und sicher auch von den betroffenen Bürgern sehr freudig zur Kenntnis genommen wurde. Jetzt seien die Planer und das Land Thüringen in der Pflicht!
Im veröffentlichten Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes sind dagegen die Maßnahmen „B4 Sundhäuser Berge“ und „B86 Oldisleben“ als „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft.
Hier sind weitere Anstrengungen, auch im Rahmen der kommenden Beteiligungsverfahren nötig, um eine höhere Priorisierung zu erreichen.