Kurzmeldungen
IKH Erfurt für Gebietsreform
Die IHK Erfurt legt ein Positionspapier vor, dass den Reformansatz der Rot-Rot-Grünen Landesregierung weitgehend unterstützt.
Erfurt. „Seit vielen Jahren mahnt die Wirtschaft zukunftsfähige und effiziente Strukturen an“, sagt IHK-Präsident Dieter Bauhaus, als er das Positionspapier der IHK Erfurt an Innenminister Holger Poppenhäger übergibt.
In Anbetracht der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, dem Wegfall von EU-Mitteln und des Solis, ist die Reform nach Meinung der IHK Erfurt unausweichlich. Präsident Dieter Bauhaus sieht durch die derzeitigen Situation auch die Unternehmer belastet: „Die Verwaltungsstrukturen in ihrer Organisation aber auch in ihrer kostenseitigen Belastung wirken sich auf die Wirtschaft unmittelbar aus. Der finanzielle Druck in den Kommunen wird dann leider noch allzu oft durch Hebesatzerhöhungen kompensiert und trifft die Unternehmen empfindlich.“ Ein deutliches Wort richtet der Präsident an die Kritiker der Reform: „Viele haben den Ernst der Lage und die finanzielle Situation Thüringens scheinbar noch immer nicht realisiert. Wer mir erzählen will, dass wir uns die derzeitigen Strukturen noch lange leisten können, der handelt nicht seriös.“
Hier Auszüge aus dem Positionspapier im Wortlaut:
Position der Vollversammlung der IHK Erfurt zur geplanten Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen
Ausgangslage
- Im Freistaat Thüringen ist ein Rückgang der Einwohnerzahl mit gleichzeitiger Veränderung der Altersstruktur zu verzeichnen – und dies sehr unterschiedlich in den Städten und ländlichen Gebieten.
- Im Jahr 1990 hatte Thüringen 2,6 Mio. Einwohner, derzeit sind es 2,1 Mio. Einwohner. Für das Jahr 2035 wird eine Einwohnerzahl von 1,8 Mio. prognostiziert.
- Die Einwohnerentwicklung beeinflusst die Einnahmesituation des Landes: Ein rückläufiges Erwerbspersonenpotential bedeutet verminderte Steuereinkünfte und verminderte einwohnerbezogene Zuweisungen des Bundes. Dazu kommen der Wegfall der Solidarpaktmittel und der EU-Mittel.
- Thüringen hat mit 7.280 Euro/EW eine relativ hohe pro Kopf-Verschuldung, die durch die rückläufige Bevölkerungszahl weiter steigt (Sachsen 2.073 Euro/EW; Brandenburg 6.372 Euro/EW; Sachsen-Anhalt 9.687 Euro/EW).
- Zudem weisen die Thüringer Kommunen im Bundesvergleich eine geringe Steuerkraft auf und konnten im Jahr 2013 lediglich 25 % ihrer Ausgaben durch steuerähnliche Einnahmen decken.
- Der Kostendruck führt zu Personalabbau und damit zu Qualitätsverlusten.
- Die Digitalisierung vereinfacht das Verwaltungshandeln.
Position der IHK Erfurt
- Die IHK Erfurt hatte vor dem Hintergrund der aufgezeigten Entwicklungen bereits frühzeitig Anpassungen in den Verwaltungsstrukturen aller Ebenen gefordert und dabei immer wieder verdeutlicht, dass die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes von einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung abhängig ist.
- Zudem haben die Verwaltungsstrukturen in ihrer Organisation aber auch in ihrer kostenseitigen Belastung unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der finanzielle Druck in den Kommunen wird oftmals durch Hebesatzerhöhungen kompensiert und trifft die Unternehmen empfindlich.
- Die wesentlichen Potenziale für Einsparungen liefert eine Funktionalreform.
- Diese ist auf der Grundlage einer Aufgabenkritik zu konzipieren und im Zusammenhang
mit einer Kreis- und Gemeindegebietsreform durchzuführen.
- Alle Reformen sollten unter hoher Kostentransparenz umgesetzt werden und mit einem
zielgerichteten und effizienten Bürokratieabbau einhergehen.
- Die Digitalisierung der Verwaltung ist zügig und konsequent umzusetzen. Dafür müssen
die erforderlichen technischen Voraussetzungen – wie der Breitbandausbau –
gewährleistet werden.
- Bei der Fusion von Landkreisen im Zuge der Gebietsreform sind bestehende Kreise
weitestgehend nicht aufzuteilen. Bei Neuordnungen ist das Augenmerk auf regionale
Besonderheiten zu legen.
- Es wird vorgeschlagen, die Verwaltungsgemeinschaften in Einheits- bzw. Landgemeinden umzuwandeln, um eine Bündelung der Verwaltungskapazitäten und insbesondere einen gemeinsamen Haushalt und damit die Bündelung der finanziellen Ressourcen zu erreichen. Ziel ist sowohl eine Steigerung der Effizienz als auch langfristig eine Einsparung der Infrastrukturkosten, z. B. für Schwimmbäder, Gemeinschaftshäuser u.a.
- Die bisherigen unterschiedlichen Abgrenzungen von z. B. Arbeitsagentur-, Register- gerichts-, Verwaltungsgerichts- oder Arbeitsgerichtsbezirken sowie Planungsregionen und Kammerbezirken sollten korrigiert und den neuen Kreisgrenzen angepasst werden.