Kurzmeldungen

Fluggastrechte

Petition positiv beschieden - berichtet Kersten Steinke

Berlin. Wenn man eine Reise tut… und sich die Bundesregierung nicht an EU-Vorgaben hält…

Hat man bereits ein Ticket gebucht und muß eine Änderung wegen eines Zahlendrehers oder Druckfehlers vornehmen, so kann das bei Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und auch bei der Bahn zu teilweise horrenden Kosten bis zu mehreren 100 Euro „Strafgebühren“ kosten. Diese Gebühren sind bei jedem Anbieter unterschiedlich. Bei einem falsch geschriebenen Namen für ein Flugticket muss mitunter der ganze Flug storniert werden.

Von 51 Mitunterzeichnern einer öffentlichen Petition wird gefordert, dass die Kosten für Änderungen von Daten bei bereits durchgeführten Reisebuchungen entweder auf einem geringen Kostenniveau vereinheitlicht oder ganz abgeschafft werden.


Die Eingabe war erfolgreich. Die auf europäischer Ebene gültige und überarbeitete Fluggastrechte-Verordnung und die Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck ist seit Beginn des Jahres 2016 gültig und muss in deutsches Recht umgewandelt werden. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Fluggäste bis 48 Stunden vor dem Abflug unentgeltlich die Berichtigung falscher Namensschreibungen verlangen können. Der IATA – internationale Dachverband der Fluggesellschaften, welcher mittlerweile 260 Airlines weltweit repräsentiert – hat sich dafür ausgesprochen, die (kostenfreie) Korrektur von Schreibfehlern während des Buchungsvorgangs einzuführen.

Alle Fraktionen unterstützen deshalb einstimmig die Petition und überweisen sie an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Dieses hat nun ein Jahr Zeit, ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Petitionsausschuss nachzukommen.

Pressemitteilungen Kersten Steinke

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