Kurzmeldungen

Gesetzentwurf zur nachbessern

fordert der DGB. Thüringen ist Schlusslicht

Erfurt. In der anstehenden Plenarwoche des Thüringer Landtages soll der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 im Landtag diskutiert werden. Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ver.di, GEW, GdP und IG BAU, kritisieren das Vorhaben der Landesregierung, weder eine zeit- noch inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten vorzunehmen.

 

Gabriele Kailing, Vorsitzende des DGB-Bezirk Hessen-Thüringen dazu: „Wir kritisieren aufs Schärfste die zeitliche Verzögerung der Anpassung um jeweils drei Monate in den Jahren 2017 und 2018 sowie die Nichtübernahme des Mindestbetrags von 75 Euro. Gerade im Hinblick auf den bundesweiten Wettbewerb um qualifiziertes Personal und die demografische Entwicklung ist es erforderlich, dass sich der öffentliche Dienst in Thüringen wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber entwickelt und seinen Bediensteten die entsprechende Wertschätzung vermittelt. Daher bleiben wir bei unserer Forderung nach der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und appellieren an die Abgeordneten im Thüringer Landtag, hier nachzubessern.“

 
Werde der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet, bliebe die Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13, Erfahrungsstufe 4, unterhalb von 75 Euro. Im Unterschied zum Tarifergebnis fehle dem Gesetzentwurf eine soziale Komponente, so dass die unteren und mittleren Besoldungsgruppen – etwa weite Teile der Verwaltung, der Polizei und des Justizvollzugs – benachteiligt würden. Die Einkommensunterschiede zwischen den Tarifbeschäftigten und den Beamten würden noch größer als sie ohnehin schon sind. „Die Landesregierung kehrt nach momentanem Stand dem Grundsatz 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' bewusst den Rücken“, so Kailing abschließend.

 

Hinweis:

Im bundesweiten Vergleich gehört Thüringen bei der Besoldungsanpassung zu den Schlusslichtern. In Sachsen-Anhalt beispielsweise wird das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übernommen. Auch in Sachsen ist Mitte April eine Vereinbarung mit dem Finanzministerium erzielt worden, die neben einer linearen Erhöhung noch weitere Elemente beinhaltet, um das Tarifergebnis besser abzubilden. Unter anderem erhalten Bedienstete mit einem monatlichen Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro unter Berücksichtigung einer etwaigen Teilzeitquote in 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.

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