Kurzmeldungen

Telefonwerbung nur durch Verträge anerkennen

Verbraucherschutz soll gestärkt werden

Berlin. Der Petitionsausschuss im Bundestag hat sich heute einstimmig für mehr Verbraucherschutz eingesetzt. Sogenannte fernmündliche Verträge, die durch Telefonwerbung zustande gekommen sind, sollen entsprechend der Forderung des Petenten einer schriftlichen Bestätigung bedürfen. Nun ist das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz aufgefordert innerhalb eines Jahres einen rechtlichen Vorschlag zu machen.

Das ist nicht zu erwarten gewesen, denn seit Jahren wurden die Mittel für den Verbraucherschutz im Bundeshaushalt gekürzt. Aber die Mittel aus den Kartellstrafen aufgrund von illegalen Preisabsprachen, die die Unternehmen oftmals in Millionenhöhe zahlen müssen und ein Mehrfaches vom Verbraucherschutz-Etat betragen, versacken im Nirwana des Finanzministers und fließen nicht an die Verbraucher zurück.
Deshalb ist es erfreulich, dass die Koalition sich durchgerungen hat, die unlautere Telefonwerbung aufs Korn zu nehmen. Zu Abzocke durch Telefonwerbung kommt es weiterhin.

„Dann könnten die Verbraucher ihre Entscheidung erst treffen, wenn sie schwarz auf weiß nachvollziehen können, was sie da unterschreiben“, meint Kersten Steinke, Linke aus Thüringen.

Pressemitteilungen Kersten Steinke

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