Kurzmeldungen

Neues aus dem Kreistag

Kreistag des Kyffhäuserkreises beschließt „Azubi-Ticket Thüringen“

Sondershausen. Der Kreistag des Kyffhäuserkreises stimmte in seiner Sitzung am Donnerstag, den 06.09.2019 der Anerkennung des „Azubi-Tickets Thüringen“ in allen öffentlichen straßengebundenen Verkehrsmitteln im Kyffhäuserkreis ab den 01.10.2018, vorerst bis 31.12.2018, zu.

Die Anerkennung verlängert sich bei Inkrafttreten der Förderrichtlinie automatisch.

Die Verkehrsunternehmen im Kyffhäuserkreis, welche das „Azubi-Ticket Thüringen“ anerkennen sind der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS), die Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH sowie die Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH.

Es ist seit längerem gemeinsames Ziel verschiedener Akteure, den Ausbildungsstandort Thüringen für künftige Fachkräfte attraktiver zu gestalten. Wesentlich dazu beitragen kann ein für Auszubildende zugängliches kostengünstiges Tarifangebot zur Nutzung von Bus und Bahn über Kreisgrenzen hinweg im gesamten Freistaat Thüringen.

In Thüringen existieren keine flächendeckenden Verbundstrukturen, wie beispielsweise in Berlin/Brandenburg. Lediglich entlang der Thüringer Städtekette Gotha-Erfurt-Weimar-Jena-Gera findet ein gemeinsamer unternehmensübergreifender Tarif der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH (VMT) Anwendung.

Daher wird zum 01.10.2018 durch den Freistaat Thüringen zunächst nur die Gültigkeit des Tickets im Gebiet des VMT sowie im Schienenpersonennahverkehr in Thüringen eingeführt und auch nur für die Dauer des Pilotzeitraumes bis 31.12.2019.

Der Kyffhäuserkreis kann dies erweitern. Durch die Anerkennung dieses Azubi-Tickets wird gleichzeitig eine preiswerte umweltfreundliche Mobilitätslösung auch für alle im Kreis wohnenden Auszubildenden ermöglicht.
Anderenfalls benötigen Auszubildende aus dem Kyffhäuserkreis auf ihrem Weg zu Bildungseinrichtungen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Kreises in den Bussen unserer kommunalen Unternehmen zusätzliche Fahrausweise. Dies bedeutet letztendlich zusätzliche Belastungen für die Auszubildenden sowie deren Familien. 

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) will die Anerkennung des Azubi-Tickets im Landkreis fördern. Dazu soll in Kürze eine entsprechende Förderrichtlinie verabschiedet werden.

Sollte die Inkraftsetzung dieser Förderrichtlinie erst nach Einführung des Azubi-Tickets zustande kommen, so wird diese jedoch laut Information des TMIL rückwirkend ab 01.10.2018 Gültigkeit erhalten.

Als Ausgleich für entgangene Tarifeinnahmen wird bei Anerkennung des „Azubi-Tickets Thüringen“ ein pauschaler Förderbetrag von 10 Euro je Monat je Auszubildende/r, die/der wohnhaft im jeweiligen Aufgabenträgergebiet ist, in Aussicht gestellt.

Die Anerkennung des Tickets als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung sowie der sich daraus ergebende erforderliche Ausgleichsbetrag sind im öffentlichen Dienstleistungsauftrag zwischen dem Kyffhäuserkreis und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zu verankern.

Das „Azubi-Ticket Thüringen“ kann, siehe beigefügtem Flyer, bei mehreren Vertragspartnern erworben werden.

Bei der Deutschen Bahn kann die Beantragung auch online erfolgen. Ein Eingang des Antrages ist bis spätestens 25.09.2018 möglich, um das Ticket ab 01.10.2018 nutzen zu können.

Pressemitteilungen Landratsamt

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