Berlin. Die gesetzlichen Feiertage dienen neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung vor allem auch der Erholung. Sie tragen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft bei. Sie stärken dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt im Land.
Von den neun bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sind fünf datumsfest und
vier beweglich. Fallen datumsfeste Feiertage auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen. In Spanien und Großbritannien werden z.B. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am nächsten Montag nachgeholt. Es gibt in mehr als 85 Ländern Kompensationsregelungen für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen.
Deshalb unterstützt Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Nordthüringen, die über 50 beim Petitionsausschuss eingegangenen Petitionen und fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, festgeschrieben wird.