Kurzmeldungen

Vergabegesetz in Thüringen

DGB freut sich über Besserung

Erfurt. Der DGB Hessen-Thüringen freut sich über die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Verbesserungen im Entwurf für das Vergabegesetz in Thüringen. Dazu Michael Rudolph, DGB-Bezirksvorsitzender: 
Mit den geplanten Änderungen wird das Vergabegesetz zum Tariftreuegesetz. Gibt es einen repräsentativen Tarifvertrag, sind die dort vereinbarten Löhne Grundlage für die Vergabe von Aufträgen des Landes. Das ist ein Meilenstein und wichtiger Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung. Ebenfalls positiv ist die Anhebung des vergabespezifischen Mindestlohnes auf die unterste Stufe des Tarifvertrages für die Landesbeschäftigten. 11,42 Euro ist künftig das Minimum für den Fall, dass es keinen repräsentativen Tarifvertrag gibt.

Mit beiden Maßnahmen wird sichergestellt, dass gute Arbeitgeber bei öffentlichen Auftragsvergaben nicht leer ausgehen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Löhne. Wir danken den Koalitionsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit.

Reiner Sörgel EVG/DGB

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