Kyffhäuserkreis. Aufgrund des am 06.01.2021 amtlich festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest in Wipperdorf (Landkreis Nordhausen) erlässt nach Prüfung das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kyffhäuserkreises folgenden
1. Allgemeinverfügung
1. Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln im Kyffhäuserkreis
die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) i.d.g.g.F. oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung gemäß § 13 Abs.1 Nr. 2 und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.
2. Alle Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises anzuzeigen.
3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. und 2. des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
5. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
6. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
2. Allgemeinverfügung
Es wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Dieses Beobachtungsgebiet umfasst im Kyffhäuserkreis folgende Ortsteile:
a. Friedrichsrode (Ortsteil der Gemeinde Helbedündorf)
b. Kleinberndten (Ortsteil der Stadt Sondershausen)
c. Straußberg (Ortsteil der Stadt Sondershausen)
Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Die Verfügung ergeht kostenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landratsamt Kyffhäuserkreis erhoben werden. Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706
Sondershausen,
2. durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an landratsamt@kyffhaeuser.de-mail.de erhoben werden.
Hinweis: Durch einfache E-Mail kann nicht formgerecht Widerspruch erhoben werden!
Dr. Wolf
Amtsleiter des Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamtes
des Kyffhäuserkreises