Kurzmeldungen

Bekämpfung der Geflügelpest

Festlegung von Schutzmaßregeln gemäß Geflügelpest-Verordnung

Kyffhäuserkreis. Aufgrund des am 06.01.2021 amtlich festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest in Wipperdorf (Landkreis Nordhausen) erlässt nach Prüfung das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Kyffhäuserkreises folgenden

1. Allgemeinverfügung

 

1. Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln im Kyffhäuserkreis

die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) i.d.g.g.F. oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung gemäß § 13 Abs.1 Nr. 2 und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.

 

2. Alle Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises anzuzeigen.

 

3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. und 2. des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

 

4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.

 

5. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

 

6. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.


2. Allgemeinverfügung
 

Es wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Dieses Beobachtungsgebiet umfasst im Kyffhäuserkreis folgende Ortsteile:
a.    Friedrichsrode (Ortsteil der Gemeinde Helbedündorf)
b.    Kleinberndten (Ortsteil der Stadt Sondershausen)

c.    Straußberg (Ortsteil der Stadt Sondershausen)

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Die Verfügung ergeht kostenfrei.
 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landratsamt Kyffhäuserkreis erhoben werden. Der Widerspruch kann

 

1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706
    Sondershausen,

2. durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an landratsamt@kyffhaeuser.de-mail.de erhoben werden.

 

Hinweis: Durch einfache E-Mail kann nicht formgerecht Widerspruch erhoben werden!         

 

 

Dr. Wolf

Amtsleiter des Veterinär-

und Lebensmittelüberwachungsamtes

des Kyffhäuserkreises

Pressemitteilungen Landratsamt

Kommentare

Kommentieren
Im Moment sind keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten!

Beliebte Artikel

Zur Leseliste hinzufügen

Verkehrsunfall beim Überholen

Wiehe mindestens 10.000 € Schaden

Zur Leseliste hinzufügen

Hoher Sachschaden bei Verkehrsunfall

An der Schmücke in An der Schmücke

Zur Leseliste hinzufügen

Radfahrer bei Verkehrsunfall tödlich verletzt

Bottendorf zwischen Bottendorf und Schönewerda

Zur Leseliste hinzufügen

Streit eskaliert

Roßleben in Roßleben

Beliebt

Neueste Artikel

Zur Leseliste hinzufügen
vor einem Tag

Studie zeigt: Kyffhäuserkreis unter Top 20 der preiswertesten Landkreise

Kyffhäuserkreis Unter den 400 Landkreise in Deutschland ist der Kyffhäuserkreis auf Platz 18. Günstige Lebenshaltungskosten klingt erstmal gut, doch die Sache einen einen gewaltigen Haken.

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Reichlich Azubi-Chancen im Kyffhäuserkreis

Kyffhäuserkreis 149 Ausbildungsplätze warten auf Jugendliche

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Carport in Flammen

Oldisleben in Oldisleben

Zur Leseliste hinzufügen
vor 2 Tagen

Jugendlicher Mopedfahrer leicht verletzt

Artern in Artern