Berlin. Vor 30 Jahren wurde die Überleitung von DDR-Rentenansprüchen in dem so genannten Anspruchs -und Anwartschaftsüberführungsgesetz beschlossen. Es regelt, in welcher Form die in der DDR erworbenen Rentenansprüche aus den zahlreichen DDR-Zusatzversorgungssystemen und den Sonderversorgungen anerkannt würden, die dem westdeutschen Rentensystem unbekannt gewesen sind.
Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Nordthüringen, kritisiert, dass „bei der Überleitung von DDR-Renten immer noch nicht alle Ansprüche anerkannt würden. Es kam zu vielen Kürzungen und Streichungen - sowohl bewusst aber auch aus Unkenntnis. Gegen diese Ungerechtigkeiten wehren sich viele Betroffenengruppen, z.B. die Braunkohlekumpel, Ingenieure, in der DDR geschiedene Frauen, Reichsbahnangestellte und Beschäftigte im DDR-Gesundheitswesen. Sie warten bis heute auf eine entsprechende Lösung. Die sei nun dringend geboten.
Viele Betroffene klagten gegen die bestehenden Regelungen vor den Gerichten erfolgreich, sodass dieses immer wieder geändert werden müsse.
Die Bundesregierung sitzt das Thema aus und hofft auf die biologische Lösung. Aber die Problematik bleibt aktuell, denn auch die nächste Generation, die nur kurze Zeit zu DDR-Zeiten gearbeitet hat, wird noch in bis zu 15 Jahren bestraft werden.
Die Linke fordert in einem Antrag Gerechtigkeit und schnellstmöglich geeignete Regelungen, die alle in der DDR erworbenen Ansprüche anerkennen. In einem weiteren Antrag wird die sofortige Herstellung der Renteneinheit und die Aufhebung des Rentenwerts Ost gefordert, denn bereits 2014 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel versprochen, die Renten in Ost und West im Laufe von sechs Jahren vollständig anzugleichen.“