Kurzmeldungen

Absage an restriktive Ausgabepolitik

Änderung der Schuldenbremse gefordert

Erfurt. In der Debatte um die Aufstellung des Thüringer Landeshaushalts hat sich heute der DGB Hessen-Thüringen zu Wort gemeldet. Dabei warnte der Vorsitzende Michael Rudolph vor falschen Weichenstellungen: „Wer jetzt Sparbeschlüssen und eine zurückhaltende Ausgabentätigkeit gutheißt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir müssen jetzt in die Zukunft investieren. Die Landesregierung sollte wie der Bund und andere Bundesländer die Konjunkturentwicklung kräftig anschieben. Dazu sind auch kreditfinanzierte Ausgaben sinnvoll, und das ist selbst im Rahmen der Schuldenbremse möglich. Hier darf Thüringen nicht auf der Bremse stehen!“
Zudem forderte Rudolph die Landesregierung auf, die Zukunft des Landes aktiv zu gestalten. „Wir stehen vor der Jahrhundertaufgabe der sozial-ökologischen Transformation. Da brauchen wir dringend Investitionen, um in absehbarer Zeit klimaneutral zu produzieren und Arbeitsplätze zu erhalten. Außerdem steht die Landesverwaltung vor der Aufgabe, in den kommenden Jahren ausreichend qualifizierte Beschäftigte zu finden; das wird nicht einfach. Der öffentliche Dienst steht in Konkurrenz zu privaten Arbeitgebern und durch die restriktive Einstellungspolitik vor 2006 fehlen die ‚mittleren Jahrgänge‘. Um ausreichend Beschäftigte zu gewinnen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen, sonst fehlt dem Land in absehbarer Zeit an allen Ecken und Enden gut qualifiziertes Personal.“

Rudolph regte zudem an, die Ausgestaltung der Schuldenbremse in der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu ändern. Der festgeschriebene Tilgungszeitraum sei volkswirtschaftlich vollkommen unsinnig, und dies könne durch eine einfache Mehrheit im Parlament korrigiert werden: „Unter allen Bundesländern hat Thüringen eine besonders absurde Ausgestaltung der Schuldenbremse vorgenommen. Der Tilgungszeitraum für Kredite, die in Notlagen wie der gegenwärtigen Pandemiekrise aufgenommen werden, ist viel zu kurz. Daran ändert die leichte Verlängerung von fünf auf acht Jahre nichts. In Hessen beträgt der Tilgungszeitraum 30, in Nordrhein-Westfalen sogar 50 Jahre. So bleibt trotz Tilgung ein deutlich größerer Ausgabenspielraum. Der Thüringer Landtag sollte hier schleunigst tätig werden. Wer sich dem verweigert, richtet wissentlich einen großen Schaden für das Land an.“

Reiner Sörgel EVG/DGB

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