Kyffhäuserkreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises hat aufgrund des Ausbruchs der hochpathogenen Geflügelpest in Greußen/OT Grüningen Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 erlassen. Es wurden eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km festgelegt. Verschiedene Seuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden für diese Zonen angeordnet, darunter Anzeigepflicht, Eigenüberwachung, Schadnagerbekämpfung, Hygienemaßnahmen, Aufzeichnungspflicht, Tierkörperbeseitigung und Aufstallung von Geflügel. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wurde angeordnet, und die Allgemeinverfügung gilt bis zu ihrer Aufhebung. Der Ausbruch wurde durch eine Infektion mit dem H5N1-Subtyp des aviären Influenzavirus verursacht. Die getroffenen Maßnahmen dienen dem Schutz der Tiergesundheit, landwirtschaftlicher Betriebe und der menschlichen Gesundheit.
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