Kyffhäuserkreis. Im Herbst 2025 werden die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Weimar für die Dauer von fünf Jahren neu gewählt. Diese Personen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern in Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie wirken dabei als ehrenamtliche Personen im Richteramt bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung gleichberechtigt zu den berufsmäßigen Richtern mit. Sie werden jährlich voraussichtlich zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen des Gerichts hinzugezogen.
Aus dem Kyffhäuserkreis sind dem Kreistag acht Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Aus diesen werden geeignete Personen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Weimar ausgewählt.
Für das ehrenamtliche Richteramt kann sich jeder bewerben, der Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber müssen den Wohnsitz innerhalb des Kyffhäuserkreises haben und dürfen insbesondere nicht als Bedienstete im Beamtenverhältnis, Angestellte im öffentlichen Dienst oder als Soldaten beschäftigt sein.
Eine Wiederwahl von bisherigen ehrenamtlichen Richtern ist zulässig. Aus diesem Grund kann sich im kommenden Auswahlverfahren erneut beworben werden.
Innerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes werden bis zum 9. Mai 2025 im Büro des Kreistages (Markt 8, 99706 Sondershausen) Bewerbungen entgegengenommen (Tel.-Nr. 03632 / 741-121). Dort sind auch die auszufüllenden Personalbögen erhältlich. Die Personalbögen können auch per E-Mail angefordert werden: kreistag@kyffhaeuser.de.