Land und Leute
Schulanmeldung 2026/27: Das müssen Eltern jetzt wissen
Für viele Familien in Thüringen beginnt im Mai ein wichtiger Schritt: die Anmeldung ihrer Kinder für das Schuljahr 2026/27. Hier gibt's die Infos.
15. April 2025
15.04.2025
Kyffhäuserkreis. m Mai 2025 beginnt in Thüringen die Anmeldephase für das Schuljahr 2026/27. Alle Kinder, die bis zum 1. August 2026 sechs Jahre alt werden, sind gemäß § 119 Abs. 1 der Thüringer Schulordnung schulpflichtig und müssen an einer Grundschule oder Thüringer Gemeinschaftsschule angemeldet werden.
Wichtig: Auf dem Anmeldebogen muss verpflichtend eine Zweitwunschschule angegeben werden. Über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Eine Aufnahme gilt erst mit einem offiziellen Bescheid.
Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern auch vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Ebenso ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich, sofern medizinische Gründe vorliegen – auch hier ist eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.
Schulanfänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden an der zuständigen Grundschule angemeldet – eine direkte Anmeldung an Förderzentren ist nicht möglich.
Eltern, die eine weiter entfernte Schule wählen, müssen entstehende Mehrkosten selbst tragen. Für die Anmeldung werden u.a. Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsnachweis und medizinische Gutachten benötigt. Zudem müssen alle Sorgeberechtigten unterschreiben.
Die genauen Anmeldezeiten für die einzelnen Schulen entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.
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