Politik

Nach Jahren stabiler Kosten - Müllgebühren steigen um 38 Prozent

Kreistag beschließt Änderungen bei Textilabfall und Abfallgebühren. Was in genauen Zahlen auf Sie zukommt, erfahren Sie hier.

Symbolbild Mülltonnen

Symbolbild Mülltonnen

Kyffhäuserkreis. Der Kreistag hat am 10. Dezember Änderungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgebührensatzung beschlossen. Damit setzt der Landkreis neue gesetzliche Vorgaben um und bereitet eine deutliche Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2026 vor.

Neue Regeln zur Altkleiderentsorgung

Die Regelungen zur Entsorgung von Textilabfällen wurden überarbeitet, weil übergeordnete Rechtsvorgaben dies erforderlich machten. Alttextilien sollen weiterhin an den Standorten der Remondis Kyffhäuser GmbH in Sondershausen sowie der Remondis GmbH & Co. KG in Bad Frankenhausen-Ringleben in bereitstehenden Containern abgegeben werden können.

Höhere Gebühren für Müllentsorgung
Wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Neuberechnung der Abfallgebühren. Diese wurde für die Jahre 2026 bis 2029 in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister erstellt. Der Landkreis ist verpflichtet, die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung vollständig zu decken. Seit 2019 konnten die Gebühren stabil gehalten werden, weil auf die Gebührenausgleichsrücklage zurückgegriffen wurde. Diese sei jedoch voraussichtlich bis Ende 2025 erschöpft.

Da eine Finanzierung über den allgemeinen Kreishaushalt nicht zulässig ist, mussten die Gebühren neu kalkuliert werden.

Die Kreiskämmerei erklärt, steigende Kosten infolge höherer CO2-Abgaben, gestiegener Transport- und Kraftstoffpreise sowie zusätzlicher Belastungen durch Mautgebühren hätten die Neuberechnung notwendig gemacht.

Auszüge aus der neuen Satzung
  • Grundgebühr: 68,40 Euro (bisher 49,44 Euro) +38 %
  • 120-Liter-Tonne Haushalt: 6 Euro (bisher 4,20 Euro) +42 %
  • 240-Liter-Tonne Haushalt: 12 Euro (bisher 8,40 Euro) +42 %
  • 1100-Liter-Container Haushalt: 54 Euro (bisher 38,50 Euro) +40 %
  • Biotonne 120 Liter Haushalt: 18 Euro (bisher 12 Euro) +50 %
  • Kompostieranlage Grünschnitt: 36 Euro (bisher 30 Euro) +20 %
  • Laubsack: 2,50 Euro (bisher 1,00 €) +150 %
  • alle weiteren finden Sie unter Downloads am Ende des Artikels
Insgesamt steigen die einzelnen Posten durchschnittlich um 38 Prozent. Relativ preisstabil bleiben die Mieten für die Tonnen, diese steigen im Schnitt um 7 Prozent. Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und sollen die kostendeckende Abfallentsorgung sicherstellen.

Downloads zum Artikel

Matthias Zupp

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