Neue Regeln zur Altkleiderentsorgung
Die Regelungen zur Entsorgung von Textilabfällen wurden überarbeitet, weil übergeordnete Rechtsvorgaben dies erforderlich machten. Alttextilien sollen weiterhin an den Standorten der Remondis Kyffhäuser GmbH in Sondershausen sowie der Remondis GmbH & Co. KG in Bad Frankenhausen-Ringleben in bereitstehenden Containern abgegeben werden können.
Höhere Gebühren für Müllentsorgung
Wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Neuberechnung der Abfallgebühren. Diese wurde für die Jahre 2026 bis 2029 in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister erstellt. Der Landkreis ist verpflichtet, die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung vollständig zu decken. Seit 2019 konnten die Gebühren stabil gehalten werden, weil auf die Gebührenausgleichsrücklage zurückgegriffen wurde. Diese sei jedoch voraussichtlich bis Ende 2025 erschöpft.
Da eine Finanzierung über den allgemeinen Kreishaushalt nicht zulässig ist, mussten die Gebühren neu kalkuliert werden.
Die Kreiskämmerei erklärt, steigende Kosten infolge höherer CO2-Abgaben, gestiegener Transport- und Kraftstoffpreise sowie zusätzlicher Belastungen durch Mautgebühren hätten die Neuberechnung notwendig gemacht.
Auszüge aus der neuen Satzung
- Grundgebühr: 68,40 Euro (bisher 49,44 Euro) +38 %
- 120-Liter-Tonne Haushalt: 6 Euro (bisher 4,20 Euro) +42 %
- 240-Liter-Tonne Haushalt: 12 Euro (bisher 8,40 Euro) +42 %
- 1100-Liter-Container Haushalt: 54 Euro (bisher 38,50 Euro) +40 %
- Biotonne 120 Liter Haushalt: 18 Euro (bisher 12 Euro) +50 %
- Kompostieranlage Grünschnitt: 36 Euro (bisher 30 Euro) +20 %
- Laubsack: 2,50 Euro (bisher 1,00 €) +150 %
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