Land und Leute
Betretungsverbot am Stausee Kelbra wegen Vogelgrippe
Das Landratsamt untersagt den Zugang zum Stausee. Der Grund: Geflügelpest eine Form der Vogelgrippe.
21. Oktober 2025
21.10.2025
Symbolbild
Kelbra.
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis hat am 21. Oktober 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen: Der Uferbereich des Stausees Kelbra sowie weitere Feucht- und Schutzgebiete dürfen ab sofort nicht mehr betreten werden. Grund ist der Nachweis der Geflügelpest (HPAI H5) bei Wildvögeln im Kreisgebiet.
Das Betretungsverbot gilt für alle Personen, es sei denn, sie verfügen über eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Ziel der Maßnahme ist es, eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und Haus- wie Wildvögel zu schützen. Die Einhaltung wird durch das Veterinär- und Ordnungsamt kontrolliert. Wer gegen die Verfügung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – laut Tiergesundheitsgesetz können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Form der Vogelgrippe, verursacht durch hochinfektiöse Influenza-A-Viren, meist der Typen H5 oder H7. Sie befällt vor allem Wildvögel und Hausgeflügel und verläuft oft tödlich. Für den Menschen besteht nur selten Gefahr, doch die Krankheit ist anzeigepflichtig – weshalb rasches Handeln wie das aktuelle Betretungsverbot notwendig ist.