Schönfeld.
Die Erneuerung der Unstrutbrücke in Schönfeld befindet sich auf der Zielgeraden. Die Bauarbeiten sind weit fortgeschritten, dennoch stehen noch einige notwendige Restarbeiten an, damit die Brücke künftig sicher und uneingeschränkt genutzt werden kann.
Aus diesem Grund bleibt die Brücke bis einschließlich Freitag, 24. Juli 2026, gesperrt. Die offizielle Freigabe erfolgt am Samstag, 25. Juli 2026, im Rahmen eines großen Brückenfestes.
Bedauerlicherweise musste in den vergangenen Tagen erneut festgestellt werden, dass die Baustellenabsperrungen mutwillig beschädigt wurden. So wurden unter anderem Bauzäune verbogen, Schlösser aufgeschnitten und sogar der frisch angelegte Rasen befahren. Solche Beschädigungen verursachen nicht nur zusätzliche Kosten und verzögern gegebenenfalls die Fertigstellung, sondern stellen auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf der Baustelle dar.
Die Stadt bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Absperrungen zu respektieren und die offizielle Freigabe abzuwarten. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme kann gewährleistet werden, dass die verbleibenden Arbeiten planmäßig abgeschlossen werden und die neue Brücke pünktlich ihrer Bestimmung übergeben werden kann.
Umso mehr freut sich die Stadt darauf, die Fertigstellung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu feiern. Zum Brückenfest am Samstag, 25. Juli 2026, sind alle herzlich eingeladen. Ab 10 Uhr erwartet die Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches Programm mit dem Schalmeienorchester Artern e. V., der feierlichen Eröffnung der neuen Brücke um 11 Uhr im Rahmen einer Sternfahrt sowie musikalischer Unterhaltung durch die Original Thüringer Oldies ab 12 Uhr. Für das leibliche Wohl ist mit Speisen vom Grill, Getränken und einem Kuchenbuffet bestens gesorgt.
Die Stadt bedankt sich bereits jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis, ihre Geduld und ihre Unterstützung. Gemeinsam kann so sichergestellt werden, dass die neue Brücke nicht nur sicher fertiggestellt, sondern auch mit einem schönen Fest ihrer Bestimmung übergeben werden kann.
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