Kurzmeldungen

Jugendschöffen

https://www.arterner-zeitung.de/artikel/2013-01/Jugendschoeffen

aus dem Kyffhäuserkreis gesucht

Sondershausen. Das Jugend- und Sozialamt des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises informiert, dass am 01. Januar 2014 die neue Amtszeit für Jugendschöffen beginnt.

Dem Jugendhilfeausschuss obliegt dabei die Aufgabe, Frauen und Männer, die für solche ehrenamtliche Tätigkeit bereit und geeignet sind, in einer Vorschlagsliste zu erfassen und dem zuständigen Amtsgericht für eine Wahl vorzuschlagen.



Die Personen sollten zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden.

Personen, die bereits 2 aufeinanderfolgende Amtsperioden als Schöffe tätig waren, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, können sich für eine anschließende dritte Amtsperiode nicht bewerben.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlung gegen Jugendliche mitwirken. Sie sind mit gleichem Recht und gleicher Stimme an der Hauptverhandlung beteiligt wie der Berufsrichter. Der Jugendschöffe sollte durch seine Berufs- und Lebenserfahrungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Das Ausüben mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich. Die Anzahl der Schöffen ist so ausgelegt, dass jeder höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.


Jede Person, aber auch Vereinigungen jeder Art, kann Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vorschlagen.

Es ist auch möglich, sich selbst zu benennen und sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Jugend- und Sozialamt zu melden.

Zur Vorbereitung der Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss werden interessierte Personen gebeten, sich für ein solches fünfjähriges Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und ihre Bereitschaft in der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes zu erklären.



Informationen, das Formular zur Interessenbekundung und die Broschüre „Das Schöffenamt in Thüringen“ sind beim Jugend- und Sozialamt Kyffhäuserkreis oder im Internet unter www.kyffhaeuser.de erhältlich.

Für Anfragen steht ihnen telefonisch Herr Volker Noa unter 03632 / 741 - 627 zur Verfügung.



Die Bewerbung muss schriftlich bis spätestens zum 15. Mai 2013 beim Jugend- und Sozialamt des Kyffhäuserkreises, Markt 8 in 99706 Sondershausen eingereicht werden.

Pressemitteilungen Landratsamt

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