Kyffhäuserkreis. Durch das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises wurde festgelegt, dass im Herbst 2013 keine Brenntage durchgeführt werden.
Begründung:
Die Thüringer Pflanzenabfallverordnung regelt zwar, dass die Landkreise als örtlich zuständige Behörde Brennzeiten festlegen können, jedoch hatte diese Regelung des zeitlich begrenzten Zulassens von Brenntagen auch in der Vergangenheit Ausnahmecharakter. Das Zulassen von Brenntagen war an konkrete Festlegungen und Anforderungen gebunden.
Unter anderem war festgelegt, dass nur trockener Baum- und Strauchschnitt innerhalb des eingegrenzten Zeitraumes verbrannt werden durfte, um keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorzurufen und das Wohl der Allgemeinheit nicht zu beeinträchtigen.
Leider haben nicht alle Bürger die in der Allgemeinverfügung veröffentlichten Festlegungen beachtet. Es kam insbesondere an den Herbstbrenntagen zum Teil zu erheblichen Rauchbelästigungen. Grund dafür war, dass frischer Strauch- und Baumschnitt, Staudenreste, Laub u. a. gleich mit auf die Feuer geworfen wurden. Die daraus resultierenden Rauchschwaden bildeten insbesondere bei Inversionswetterlagen, welche speziell im Herbst auftreten, eine stärkere Belastung als im Frühjahr.
Die Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt im Herbst sind:
- Schreddern
- Eigenkompostierung auf dem Grundstück
- Bereitstellung bzw. Nutzung von Biotonnen
- Selbstanlieferung in der Kompostierungsanlage Allmenhausen, Esperstedt, Roßleben
- Selbstanlieferung bei SAK / Remondis in Sondershausen und Ringleben