Artern. Viele Bürger kommen Ihren Pflichten zum Winterdienst vorbildlich nach.
Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung Artern nochmals darauf hinweisen, dass als Streumaterial bei Schnee- und Eisglätte Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden ist.
Der Einsatz von Streusalz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Streusalz schadet sowohl der Umwelt und trägt außerdem zur Zerstörung von Betonoberflächen (Pflaster, Gehwegplatten) bei.