Berlin. Seit über 20 Jahren mit Einführung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes 1994 kämpfen Nutzerinnen und Nutzer von Wochenendgrundstücken in den neuen Bundesländern gegen eine ungerechte Regelung.
Kersten Steinke aus dem Kyffhäuserkreis dazu: „Diese sieht zum einen vor, dass der besondere Kündigungsschutz für die ursprünglich als unkündbar angesehenen Nutzungsverträge dieses Jahr endet. Es geht hier um private Werte auf ehemals volkseigenem Grund und Boden. Da kommt einiges zusammen, denn immerhin gibt es noch eine halbe Million Datschenbesitzer in Ostdeutschland. Ab 2022 sollen zum anderen die Nutzerinnen und Nutzer dann die Kosten für die Beseitigung ihrer Datscha selbst tragen.“
Beide Punkte hält Kersten Steinke und ihre Fraktion DIE LINKE im Bundestag für nicht hinnehmbar. Deshalb unterstützen sie den mit überwältigender Mehrheit in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur „Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes“, der nun im Deutschen Bundestag debattiert wird. Darin wird zu Recht gefordert, dass die Kündigungsschutzfrist um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert wird und die Abbruchkosten durch einen angemessenen Ausgleich zwischen Grundstückseigentümer und Nutzer neu geregelt werden.