Kurzmeldungen

Bio-Kunststoffe für Lebensmittelverpackungen

sind nicht unbedingt „Bio“

Erfurt. Mit dem Nachhaltigkeitstrend steigt auch das Interesse an sogenannten ‚Bio-Kunststoffen‘. Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert über mögliche Vor- und Nachteile dieser, im Detail, unterschiedlichen Verpackungsarten.



Der Begriff „Bio-Kunststoffe“ klingt nach einer umweltbewussten, natürlichen Alternative zum herkömmlichen „Verpackungsmüll“. Aktuell gibt es jedoch keine rechtlich verbindliche Definition, was Bio-Kunststoffe ausmacht. Sie können unterschieden werden in Kunststoffe, die teilweise oder vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, Kunststoffe, die biologisch abbaubar oder kompostierbar sind und Kunststoffe, die beide Eigenschaften besitzen.



Mögliche Vorteile von Bio-Kunststoffen sind, dass fossile Ressourcen geschont und die CO2-Emissionen verringert werden können. Teilweise haben sie funktionelle Vorteile, wie zum Beispiel eine bessere Atmungsaktivität. Denkbar wäre auch eine Nachnutzung. Dabei wird Biomasse zunächst zur Kunststoffherstellung verwendet und nach der Benutzung zur Erzeugung von Bioenergie genutzt.



Die Bezeichnung Bio-Kunststoffe hat jedoch nichts mit der EU-Öko-Verordnung zu tun, die nur für Lebensmittel gilt. Das heißt, Rohstoffe für die Herstellung von Bio-Kunststoffe müssen nicht aus ökologischer Erzeugung stammen. Sie müssen lediglich denselben Anforderungen an eine sichere Verpackung entsprechen, wie herkömmliche Verpackungsmaterialien auch.


Wie bei üblichen Kunststoffen können auch bei sogenannten Bio-Kunststoffen Zusatzstoffe zum Einsatz kommen, um die Eigenschaften je nach Verwendungszweck anzupassen. Werden sie mit bunten Farben bedruckt, ist der Übergang von unerwünschten Stoffen auf das verpackte Lebensmittel nicht ausgeschlossen.



Aktuell ist die Produktion von Bio-Kunststoffen wesentlich teurer als die herkömmlicher Materialien. Ob Bio-Kunststoffe wirklich umweltfreundlicher sind, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden, denn der gesamte Lebenszyklus ausgehend vom Rohstoff bis zur Entsorgung muss betrachtet werden. Die meisten abbaubaren Bio-Kunststoffe können nur unter industrietechnischen Bedingungen recycelt werden, nicht aber im heimischen Kompost. Die Europäische Norm für Kompostierbarkeit verlangt, dass nach drei Monaten Kompostierung 90 Prozent des Bio-Kunststoffes verrottet sein müssen. In der Praxis betragen die Rottezeiten in der Kompostierung jedoch häufig weniger als diese drei Monate, und mehr als 10 Prozent der Bio-Kunststoffe verbleiben im fertigen Kompost. Deshalb werden sie in den Kompostieranlagen häufig aufwendig aussortiert. Da optimale Verwertungs- und Entsorgungswege noch fehlen, gehören Biokunststoffe und damit auch biologisch abbaubare Mülltüten in den Restmüll.



„Die Empfehlung lautet deshalb, lieber insgesamt Verpackungsmüll zu reduzieren und auf Mehrwegverpackungen, wie Stoffbeutel oder Mehrwegflaschen, zu setzen“, sagt Luise Hoffmann, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. „Das ist aus aktueller Sicht die beste Möglichkeit, um Ressourcen und unsere Umwelt zu schonen“.





Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet kostenlose telefonische Beratungen an. Das Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung ist Dienstag von 9-12 Uhr und 13-16 Uhr unter 0361 555 14 27 erreichbar. Persönliche Beratungsgespräche werden nach Terminvereinbarung unter 0361 555 14 20 in Erfurt, Jena, Rudolstadt und Suhl angeboten.

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

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