Kurzmeldungen

Rentenungerechtigkeit

für in der DDR geschiedene Frauen beseitigen, meint Kersten Steinke

Berlin. In ihrer Antwort auf eine von der Linksfraktion gestellte Kleine Anfrage zur Situation der in der DDR geschiedenen Frauen, teilt die Bundesregierung mit, dass sie sich außerstande sieht, die rentenrechtliche Ungerechtigkeit für diese Bevölkerungsgruppe durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu verändern.


"Seit Jahrzehnten kämpfen in der DDR geschiedene Frauen um eine gerechte und angemessene Rentenregelung. Es sind immer noch 300.000 Frauen betroffen. Sie wurden aktiv und gründeten einen Verein. Dieser Verein und viele Hunderte Einzelpetentinnen haben sich in jeder Wahlperiode an den Petitionsausschuss gewandt. Der Ausschuss hat in seiner schwarz-grünen bis schwarz-roten Mehrheit die Petitionen abgebügelt. Nach wie vor ignoriert die Bundesregierung die Benachteiligung der geschiedenen Frauen und sucht ihr Heil in formalen Ausflüchten", so Kersten Steinke.

Natürlich hat das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend damit Recht, wenn es darauf verweist, dass das Familienrecht in der DDR einen Versorgungsausgleich für geschiedene Frauen wie in der Bundesrepublik nicht kannte. Dieser war angesichts der beruflichen Situation der Frauen aber dort – anders als heute – auch nicht nötig. So gehen den betroffenen Frauen Jahr für Jahr Rentenleistungen verloren. Die Große Koalition wäre gut beraten, hier endlich zu einer Lösung zu kommen. Eine Angleichung an die Rechte aller geschiedenen Frauen in der Bundesrepublik ist längst überfällig.

Pressemitteilungen Kersten Steinke

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